Allgemeine Beförderungsverkaufsbedingungen BlaBlaCar Bus

Ab dem 31/03/2026 anwendbare Fassung

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vereinfachte Aktiengesellschaft COMUTO PRO mit einem Kapital von 37 771 362,00€, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 842 132 557 und mit Gesellschaftssitz in der avenue de la République 84 in 75011 Paris (Frankreich) hat als Hauptaktivität die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen in Fernbussen, wobei diese Aktivität insbesondere unter der Marke „ BlaBlaCar  “ und „ BlaBlaCar Bus  “ (nachstehend „ BLABLACAR BUS  “) betrieben wird.

Die Aktivität wird gemäß der Lizenz für die gewerbliche Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße im Auftrag eines Dritten per Fernbus und Reisebus Nr. 2018/11/0002102, die vom Präfekten der Region Ile-de-France ausgestellt wird, und gemäß den von den zuständigen Behörden ausgestellten Genehmigungen, betrieben.

COMUTO PRO bietet nationale und internationale Beförderungsdienste an und stellt Fernbusfahrausweise aus.

COMUTO PRO bietet ebenfalls in seinem Namen und in seinem Auftrag Dienstleistungen an (Nebenleistungen), darunter:

1. Definitionen

2. Geltungsbereich

2.1 Das vorliegende Dokument beschreibt die Allgemeinen Beförderungsverkaufsbedingungen für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen.

2.2 Die AVB regeln uneingeschränkt sämtliche Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die auf der Website aufgeführt und von BLABLACAR BUS  über die Website, die mobile Anwendung, über eine Verkaufsstelle oder über eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite,  zum Verkauf angeboten werden.

2.3 Die AVB definieren das Vertragsverhältnis zwischen BLABLACAR BUS  und dem Fahrgast ungeachtet etwaiger weiterer Sonderbedingungen, welche die Parteien vereinbaren und die auf dem Fahrausweis ausgewiesen sind.

3. Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

3.1 Beim Buchungsvorgang wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestätigung der Buchung streng der vorherigen und vorbehaltlosen Annahme der gesamten Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, die auf folgender Weise erfolgt:

3.2 Bei wie auch immer gearteten Vorbehalten des Fahrgasts gegenüber den AVB wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter aufgefordert, auf die Fortsetzung des Buchungsvorgangs bei einer Verkaufsstelle zu verzichten. Andernfalls wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass der Fahrgast die AVB angenommen hat, wenn er den Buchungsvorgang oder bei einer Verkaufsstelle bis zum Abschluss fortsetzt.

3.3 Die AVB sind bei der Ausführung der Buchung über die Website und die mobile Anwendung zugänglich.

3.4 Im Anschluss an die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle und vor Ausführung der bestellten Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden die für die Buchung oder Kauf geltenden AVB auf einem dauerhaften Datenträger (im PDF-Format) an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Dies gilt für jede Form der Buchung oder Kauf, unabhängig auf welchem Wege (Internet, Verkaufsstelle) diese erfolgt. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, werden die AVB auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben.

3.5 Da die AVB geändert werden können, gilt jeweils die Version, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle Anwendung findet.

4. Abschluss des Beförderungsvertrags

4.1 Bei dem Vertrag, den BLABLACAR BUS  und der Fahrgast schließen, handelt es sich um einen Beförderungsvertrag im Sinne von Artikel 3c) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und Rates, der aus sämtlichen Vorschriften der vorliegenden AVB sowie den weiteren Dokumenten zusammengesetzt ist, die Artikel 26.1 vorsieht (nachstehend „ Vertrag “ genannt).

4.2 Führt ein Dritter die Buchung für den Fahrgast aus, so erklärt dieser Dritte, dass er namens und auftrags des Fahrgasts handelt, der die von ihm gebuchten Dienstleistungen in Anspruch nehmen wird und er bestätigt zudem, dass er als Bevollmächtigter im Sinne der entsprechenden Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen handelt (nachstehend „ Bevollmächtigter “).

4.3 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite und bei den Verkaufsstellen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Fahrgast dar. Mit der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten wird ein verbindliches Angebot des Fahrgastes abgegeben. Der Vertrag wird wirksam erst abgeschlossen, wenn das Angebot durch BLABLACAR BUS  angenommen wurde, entweder in einer Bestätigungsemail oder auf andere Art.

4.4 Der Vertrag wird in mehrere Sprachen übersetzt, die zu Informationszecken auf der Website zur Verfügung stehen.

5. Modalitäten zur Ausführung einer Buchung

5.1 Bei einer Buchung handelt es sich um den Vorgang, durch den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter sämtliche Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen bei BLABLACAR BUS  unabhängig von der verwendeten Vorgehensweise reserviert, mit Ausnahme des direkten Kaufs der Fahrausweises bei einer Verkaufsstelle, wodurch sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter verpflichten, den Preis für die betreffenden Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen zu entrichten (die „Buchung“).

5.2 BLABLACAR BUS  stellt den Fahrgästen auf der Website und mobilen Anwendung eine Suchmaschine zur Verfügung, die auf unterschiedlichen Suchkriterien aufbaut (Abfahrtsort, Zielort, Termine, Anzahl der Fahrgäste usw.). Wählt sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter mit dem eigenen Kundenkonto ein, so stehen über die Suchmaschine bestimmte weitere Funktionen zur Verfügung. BLABLACAR BUS  bittet den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten unabhängig von der jeweiligen verwendeten Art der Buchung, diese Suchmaschine aufmerksam zu nutzen, um das für den Fahrgast am besten geeignete Angebot zu ermitteln. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter, die bei einer Verkaufsstelle buchen, können auch den jeweiligen Ansprechpartner bitten, die passende Strecke zu ermitteln.

5.3 Der Fahrgast bestätigt und erklärt sich einverstanden, dass die Auswahl der Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die seinen Anforderungen entsprechen, unter seiner alleinigen Verantwortung oder jener seines etwaigen Bevollmächtigten erfolgt.

5.4 Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter wird bei der Buchung eines Fahrausweises für die Hin- und Rückfahrt darauf hingewiesen, dass beide Fahrtstrecken von demselben Fahrgast in Anspruch genommen werden müssen. Andernfalls müssen zwei gesonderte Fahrausweise für eine einfache Fahrt erworben werden.

5.5 Für bestimmte Verbindungen bietet BLABLACAR BUS  dem Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten die Möglichkeit an, in jedem Fernbus einen besonderen Platz aus einer Reihe gesondert ausgewiesener Plätze für einen Aufpreis zu buchen, sofern die Buchung über die Website, die mobile Anwendung oder eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben wird. Diese Nebenleistung von BLABLACAR BUS  wird dann angeboten, wenn am Reisetag keine Notwendigkeit besteht, für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder schwangeren Frauen den vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten reservierten Platz vorzubehalten. Im letzteren Fall erstattet BLABLACAR BUS  dem Fahrgast den Aufpreis innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Reisetag.

5.7 Der Fahrgast bestätigt die Richtigkeit und Genauigkeit der von ihm oder seinem etwaigen Bevollmächtigten bei der Buchung oder dem Kauf an einer Verkaufsstelle bereitgestellten personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang ist der Fahrgast gehalten, dafür zu sorgen, dass die im Kundenkonto hinterlegten personenbezogenen Daten aktuell sind. Die vorliegende Bestätigung findet dann keine Anwendung, wenn eine Unrichtigkeit der personenbezogenen Daten direkt auf einen Betrug oder eine Fahrlässigkeit außerhalb eines Verschuldens des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten oder auch auf Fehler von BLABLACAR BUS  bei der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten zurückzuführen ist.

5.8 Die personenbezogenen Daten sowie die Einzelheiten der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle sind in den Reiseunterlagen aufgeführt.

5.9 Der Fahrgast wird über sein Recht informiert, sich in die Widerspruchsliste gegen Telefonwerbung einzutragen, wenn er nicht auf einer Liste für Telefonwerbung erscheinen möchte https://www.bloctel.gouv.fr/.

5.10 Die Bezahlung von Buchungen über die Website, die mobile Anwendung oder Kooperationspartnerwebsites erfolgt durch eines der Zahlungsmittel, die in Artikel 5.11 aufgeführt sind oder gegebenenfalls über einen Gutschein. Die Bezahlung von Buchungen, die bei Verkaufsstellen aufgegeben werden, ist per Bankkarte, in bar oder gegebenenfalls mit einem Gutschein möglich. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter hat die Möglichkeit, die Daten zu (einer) Bankkarte(n) auf dem Kundenkonto zu hinterlegen, damit diese Informationen bei künftigen Buchungen nicht systematisch wieder eingegeben werden müssen.

5.11 Für die Zahlungen sind die folgenden Bankkarten zugelassen:

5.12 Bei einer Stornierung einer Buchung erhält der Fahrgast eine Erstattung in Form eines Gutscheins (der „Gutschein“) gemäß Artikel 10. Dieser Gutschein wird an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Sofern der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter keine E-Mail-Adresse haben, wird der Gutschein auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben. Dieser Gutschein kann zum Kauf sämtlicher Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen verwendet werden, die BLABLACAR BUS, die von BlaBlaCar Bus betrieben werden. Folglich kann der Gutschein nicht für den Kauf von Diensten verwendet werden, die auf der BlaBlaCar-Busplattform vertrieben und von einem BlaBlaCar-Partner betrieben werden. Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer, die die in den Sonderbedingungen angegebene Dauer nicht überschreiten darf. Er darf in diesem Zeitraum gegebenenfalls auch mehrfach eingesetzt werden, den in der Bestellung angegebenen Betrag jedoch nicht überschreiten. Der Gutschein kann nicht zum Kauf von Fahrausweisen verwendet werden, die bereits zu einem Sondertarif angeboten werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den bei der Bestellung zu zahlenden Preis, kann der Fahrgast den Code des ursprünglichen Gutscheins verwenden, um den Restbetrag in Anspruch zu nehmen.

5.13 Im Rahmen von gewerblichen Aktionen, von Preisausschreiben oder anderen Marketingmaßnahmen, kann der Fahrgast Aktionscodes erhalten („Aktionscodes“).

5.14 Die Aktionscodes unterliegen bestimmten Regelungen, welche BLABLACAR BUS  für die betreffenden Maßnahmen aufstellt.

5.15 Buchungen werden erst mit der wirksamen und vollständigen Bezahlung des Preises für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen bestätigt, die der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter ausgewählt hat. Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten oder unvollständiger oder nicht erfolgter Zahlung, aus welchem Grund auch immer, Wenn der Passagier oder sein Bevollmächtigter für den Schaden verantwortlich ist, wird die Bestellung sofort storniert.

5.16 Bestätigung der Buchung ergibt sich aus dem Versand einer E-Mail an den Fahrgast, in der die Einzelheiten der Buchung und die Referenzangaben der Reiseunterlagen aufgeführt sind.

5.17 Der Fahrgast wird gebeten, die Einstellungen seiner Mailbox zu überprüfen und insbesondere sicherzustellen, dass die Bestätigungsmail nicht direkt in den Spam-Ordner eingestellt wird.

5.18 Die Buchungsbestätigung ist endgültig. Dementsprechend führt jede Änderung durch den Fahrgast zu einer Umbuchung oder Stornierung entsprechend den Bedingungen aus Artikel 10 „Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung“. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten, die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen entsprechend den Erwartungen des Fahrgasts auszuwählen. Die Richtigkeit der vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten eingegebenen personenbezogenen Daten liegt ebenfalls in deren Verantwortung, es sei denn, BLABLACAR BUS  begeht nachweislich bei der Erhebung, Aufbewahrung oder dem Schutz dieser personenbez

6. Direkter Kauf an Bord

BLABLACAR BUS  gestattet nicht den direkten Kauf von Fahrausweisen an Bord des Fernbusses.

7. Fahrkarte und andere Dokumente

7.1 Im Anschluss an die Bestätigung der Buchung bei einer Verkaufsstelle, über Internet oder durch einen Kooperationspartner übergibt BLABLACAR BUS  dem Fahrgast einen auf den Namen des Fahrgasts ausgestellten gültigen Fahrausweis, welcher nachweist, dass ein Beförderungsvertrag zwischen BLABLACAR BUS  und dem besagten Fahrgast geschlossen wurde (der „ Fahrausweis “).

7.2 BLABLACAR BUS  kann zwei Arten von Fahrausweisen ausstellen: den e-Fahrausweis und den Fahrausweis in Papierform.

7.3 Der e-Fahrausweis wird dem Fahrgast im Rahmen von Buchungen zugestellt, die über die Website, die mobile Anwendung oder die Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben werden. Verfügt der Fahrgast über keine E-Mail-Adresse oder weigert er sich, diese anzugeben, wird ihm eine Nummer für die Reiseunterlagen übermittelt, mit der er den e-Fahrausweis von der Website herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird zudem auf dem etwaigen Kundenkonto des Fahrgasts hinterlegt, von dem er ihn ebenfalls herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird dem Fahrer des Fernbusses entweder in elektronischer Form oder in ausgedruckter Form vorgelegt.

7.4 Der Papierfahrausweis wird an den Verkaufsstellen ausgestellt.

7.5 Die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden nur für den Fahrgast erbracht, der auf dem Fahrausweis genannt ist. Dementsprechend behält sich BLABLACAR BUS  das Recht vor, die Identität des Fahrgasts zu prüfen, der einen Fahrausweis vorzeigt

7.6 Für internationale Strecken müssen die Fahrgäste die Dokumente mit sich führen, die erforderlich sind, um die betreffenden Grenzen zu passieren. Den Fahrgästen wird empfohlen, auf der Website noch vor Antritt der Reise die Rubrik zu den Identitätsdokumenten aufzurufen.

7.7 Bei einem Verlust des Fahrausweises oder wenn der Fahrgast ihn dem Fahrer nicht vorzeigen kann, wird der Fahrgast aufgefordert, einfach seine Identität nachzuweisen

8. Hygiene- und Verwaltungsvorschriften

8.1 Die in der Regel für die Ausführung der Fahrstrecke erforderlichen Hygiene- und Verwaltungsvorschriften werden auf der Website von BLABLACAR BUS , in der mobilen Anwendung und der Bestätigungsmail angegeben. Es obliegt dem Fahrgast sowie seinem etwaigen Bevollmächtigten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die auf der Website enthaltenen Informationen betreffen Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

8.2 Es obliegt dem Fahrgast, die polizeilichen, zoll- und gesundheitsrechtlichen Formalitäten auszuführen und zu bezahlen, die für die Reise wahrzunehmen sind, wie das Mitführen eines Reisepasses, eines Personalausweises, einer Aufenthaltsgenehmigung, eines Visums, ärztlichen Attestes usw.

8.3 Der Passagier, der Staatsangehöriger eines Landes außerhalb des EWR ist, garantiert, dass er sich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Formalitäten bei seiner Einreise in den EWR bewusst ist und über die hierfür erforderlichen Dokumente verfügt. Der Passagier verpflichtet sich daher, für die Einhaltung der Formalitäten bei den zuständigen Behörden seines Herkunftslandes sowie des Ziel- oder Transitlandes zu sorgen. Für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet können die erforderlichen Informationen unten eingesehen werden: https://france-visas.gouv.fr/web/france-visas/assistant-visa Bei grenzüberschreitenden Reisen kann BLABLACAR BUS prüfen, ob der Fahrgast über die erforderlichen Reisedokumente für die Einreise in das Zielgebiet verfügt. Andernfalls kann BLABLACAR BUS die Beförderung des besagten Passagiers verweigern, ohne dass eine Entschädigung verlangt wird.

8.4 BLABLACAR BUS  kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fahrgast die Reise zum angegebenen Datum nicht antreten oder eine Grenze auf der Fahrtstrecke nicht passieren kann, sofern diese Ereignisse auf die Nichteinhaltung der Formalitäten durch den Fahrgast zurückzuführen sind.

9. Preise

9.1 Die Preise der Dienstleistungen werden inklusive aller Steuern, Gebühren und damit verbundenen Servicekosten angezeigt. Die Preise beinhalten eine gewisse Anzahl von Handgepäck- und aufgegebenen Gepäckstücken, die gemäß den Bedingungen des Artikels 14 festgesetzt wird.

9.2 Es gibt auf bestimmten Websites Sonderpreise für gewisse Kategorien von Reisenden, die auf die Fahrausweise mit Standardpreisen angewandt werden.

9.3 Die Preise werden in einer Übersicht angezeigt, die auf der Website und in der mobilen Anwendung und auf den Kooperationspartnerwebsites zur Verfügung steht. Diese Informationen werden dem Fahrgast beim Kauf an der Verkaufsstelle vom Verkäufer mitgeteilt. Bei einem Kauf in einer Verkaufsstelle kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die in diesem Fall in der Verkaufsstelle angezeigt wird.

9.4 Die Preisübersicht ändert BLABLACAR BUS  in Echtzeit. Für die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle wird der Preis verwendet, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder den Bevollmächtigten oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle gilt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter akzeptieren diesen Preis durch ihre Bestätigung.

10.Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung

10.1 Nach den Bestimmungen des anwendbaren Rechts sind Verträge über Personenbeförderungsleistungen vom Anwendungsbereich entsprechender Vorschriften, die dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Recht auf Widerruf einräumen, ausgeschlossen.

10.2 Dementsprechend können die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLACAR BUS  im Rahmen der Ausführung des Beförderungsvertrags für den Fahrgast ausführt, nur entsprechend den nachstehenden vertraglichen Bedingungen umgetauscht oder storniert werden.

10.3 Die Bedingungen für den Umtausch, Stornierung und Rückerstattung aus diesem Artikel 10 gelten nur für zum Standardpreis erworbene Fahrausweise. Fahrausweise, die zu einem Sonderpreis erworben werden, können weder umgetauscht noch storniert werden.

10.4 Der Fahrgast muss den Umtausch oder die Stornierung spätestens dreißig (30) Minuten vor der Abfahrt beantragen. Bei Umtausch per Telefon muss das Ende dieser Frist – wie auf der Seite „Hilfezentrum“ auf der Website angegeben – innerhalb der Öffnungszeiten des Call Centers liegen (andernfalls endet die Umtauschfrist dann, wenn die letzte Schließung des Call Centers erfolgt). Abweichend davon können Reservierungen für mehr als zehn (10) Personen, die nicht in einem Gruppenangebot enthalten sind, bis vier (4) Tage vor Reiseantritt umgetauscht oder storniert werden.

10.5 Für den Umtausch oder die Stornierung eines Fahrausweises kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, je nach dem Datum, an dem der Umtausch oder die Stornierung des Fahrausweises beantragt wird. Diese Stornierungsgebühren gelten pro umgetauschter oder stornierter Fahrstrecke und pro Fahrgast unter den unten genannten Bedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Hin- und Rückfahrt zwei Fahrstrecken entspricht, eine Fahrstrecke mit Umsteigen jedoch nur einer Fahrstrecke. Diese Bedingungen gelten auch für Fahrausweise, die mit einem Gutschein gebucht wurden.

10.6 Für Umtausch- oder Stornierungsanträge, die ab dem 30. tag vor dem Abreisetag gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, außer bei Abschluss der in Artikel 10.7 beschriebenen Flex-Option. Die Berechnung basiert auf der genauen Abfahrtszeit (Stunde, Minute, Sekunde). Das bedeutet zum Beispiel, dass 2 Tage 48 Stunden entsprechen.

10.7 Bei der Bestellung über die Website oder die App bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast, oder ggf. seinem Bevollmächtigten, die Möglichkeit, eine Nebenleistung abzuschließen, die es ihm ermöglicht, seinen Fahrausweis bis zu 30 Minuten vor Abfahrt zu stornieren oder umzutauschen (maximal 1 Umtausch), ohne dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Diese Nebenleistung kann weder storniert noch umgetaucht werden.

10.8 Jeder Antrag auf Umtausch eines Fahrausweises muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über den Tab “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab,,Hilfezentrum” auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab,, Hilfezentrum” verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Call Center während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab,,Hilfezentrum” der Website.

Ein Umtausch kann nur zu mindestens einem der folgenden Merkmale der Dienstleistung erfolgen:

10.9 Bei einer Änderung des Tags und/oder der Uhrzeit der Abreise wird der Umtausch gewährt, sofern auf der neu ausgewählten Fahrstrecke noch Plätze zur Verfügung stehen

10.10 Der Umtausch der Nebenleistungen ist nur dann möglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen gegeben sind:

10.11 Übersteigt der Preis des neuen Fahrausweises den Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so trägt der Fahrgast die Differenz.

10.12 Ist der Preis des neuen Fahrausweises geringer als der Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so erhält der Fahrgast einen Gutschein über den Differenzbetrag.

10.13 Jeder Antrag auf Stornierung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über die Seite “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Callcenter während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab “Hilfezentrum” der Website.

10.14 Für jede Rückerstattung nach der Stornierung des Passagiers gemäß Artikel 10.A ist ein Kaufgutschein über den Ticketbetrag erforderlich.

Jeder Antrag auf Rückerstattung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (ii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich.

Einzelpersonen können bei ihren Ansprüchen unterstützt werden, indem sie das Call Center während der Geschäftszeiten anrufen, was auf der Seite “Hilfezentrum” der Website angegeben ist.

Mit Ausnahme von Stornierungen, die auf der Seite “Buchung” über das Kundenkonto vorgenommen werden, müssen alle Stornierungs- und Rückerstattungsanträge (einschließlich derjenigen, die über das Formular auf dem Tab “Hilfezentrum” und dann “Kontaktiere uns” auf der Website gesendet werden) das (i) Originalticket und (ii) ein Schreiben, das den Antrag begründet, und (iii) (falls erforderlich) eine Vollmacht enthalten.

10.15 Im Falle einer Stornierung einer Reise durch BLABLACAR BUS  wird BLABLACAR BUS  den Fahrgast per E-Mail über die ihm angebotenen Möglichkeiten informieren.

Die Fahrgäste können BLABLACAR BUS  (i) jederzeit telefonisch mit der auf ihrem Ticket angegebenen Nummer, zu den im Call Center verfügbaren Zeiten oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche "Kontaktiere uns", die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist).

In jedem Fall kann BLABLACAR BUS dem Fahrgast anbieten, der zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einem Umtausch des Tickets und in bestimmten Fällen eines zusätzlichen Kaufgutscheins wählen kann.

Jede Annullierung einer Reise durch BLABLACAR BUS  unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über Rechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.

11. Minderjährige

11.1 Um an Bord unserer Fernbusse zu reisen, müssen Minderjährige unter 16 Jahren von einer volljährigen Person (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden

11.2 Minderjährige zwischen 12 und 16 Jahren dürfen im Inland allein reisen, sofern sie eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von ihrem Erziehungsberechtigten oder Vormund unterzeichnete Alleinreisegenehmigung sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder jedes andere, von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokument mit aktuellem Lichtbild) mit sich führen. Ab 16 Jahre dürfen Minderjährige allein reisen.

11.3 Bei Auslandsreisen müssen unbegleitete Minderjährige die geltenden Formalitäten erfüllen, um in ein anderes Land reisen zu dürfen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben. Ein französischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Frankreich muss im Besitz einer von einem seiner sorgeberechtigten Eltern unterzeichneten Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes sein, der eine lesbare Fotokopie eines offiziellen Dokuments beigefügt ist, das die Identität des Unterzeichners nachweist. Ausnahmsweise dürfen für mündig erklärte Minderjährige, die ein Dokument der Mündigkeitserklärung vorgelegt haben, mitreisen und müssen keine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes mit sich führen.

11.4  Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen für Minderjährige in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

12. Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

12.1 In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 werden Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihr Recht auf Beförderung in Kenntnis gesetzt, das den folgenden Bedingungen unterliegt.

12.2 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darf eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden.

12.3 Für deren Reservierung oder Fahrausweis darf kein Preiszuschlag erhoben werden.

12.4 Ungeachtet von Artikel 12.2 kann einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden:

12.5 Bei Ablehnung einer Reservierung oder der Ausgabe eines Fahrausweises aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen, erhält die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Informationen zu allen anderen von BLABLACAR BUS  angebotenen Ersatzangeboten.

12.6 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die in Besitz einer Reservierung oder eines Fahrausweises ist und die die Anforderungen aus Artikel 12.14 erfüllt, dennoch aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität der Zustieg verweigert, wird dieser Person und jeder Person, die sie begleitet, gemäß Artikel 12.7, Folgendes zur Wahl gestellt:

Das Recht auf Erstattung des für den Fahrausweis bezahlten Betrags wird durch das Fehlen einer Mitteilung gemäß Artikel 12.14 nicht eingeschränkt.

12.7 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen eine Reservierung, die Ausgabe oder Zustellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert, so kann diese Person verlangen, von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet zu werden, die ihr die benötigte Unterstützung in der Form gewähren kann, dass die in Artikel 12.4 genannten Gründe keine Anwendung mehr finden. Diese Begleitperson wird kostenlos befördert und erhält, soweit möglich, einen Platz neben der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

12.8 In den in Artikel 12.4 genannten Fällen werden der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sofort die Gründe genannt und sie kann beantragen, diese Informationen innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem entsprechenden Antrag in schriftlicher Form zu erhalten.

12.9 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können sich auf der Website oder auf der mobilen Anwendung (sofern in der jeweiligen Landesversion verfügbar) die Zugangsbedingungen anzeigen lassen. Auf Antrag einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden ihr diese Bedingungen auf einem Papierdokument zur Verfügung gestellt.

12.10 Für Blinden- oder Assistenzhunde ist der Zugang zu den Fernbussen von BLABLACAR BUS  gestattet, die (i) Personen begleiten, die Inhaber der Karte „Mobilitätsinklusion“ mit den Hinweisen „Behinderung“ und „Priorität“ sind oder (ii) Personen, die für deren Ausbildung verantwortlich sind, während der gesamten Ausbildungszeit.

12.11 Lässt sich eine behinderte Person von einem Blinden- oder Assistenzhund begleiten, so führt dies zu keinen Zusatzkosten.

12.12 Hunde, die behinderte Personen, unabhängig von der Art der Behinderung - sei es des Bewegungsapparates, der Empfindung oder des Geistes - begleiten und deren Eigentümer die Ausbildung des Tieres nachweisen, sind in den Fernbussen von BLABLACAR BUS  von der Maulkorbpflicht befreit.

12.13 Bei internationalen Reisen unterliegt die Beförderung von Blinden- oder Assistenzhunden gegebenenfalls der Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Formalitäten, die im Vorfeld wahrzunehmen sind. Es wird Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität empfohlen, diese entsprechend zu überprüfen und zu befolgen.

12.14 Die im vorliegenden Artikel vorgesehene Unterstützung wird für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geleistet, sofern:

12.15 Im Übrigen informieren Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität BLABLACAR BUS  bei der Reservierung oder dem Kauf des Fahrausweises im Vorfeld über ihren besonderen Bedarf hinsichtlich des Sitzplatzes, sofern dieser Bedarf zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.

12.16 BLABLACAR BUS  ergreift sämtliche Schritte, um den Erhalt von Mitteilungen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu erleichtern, die darin auf ihren Unterstützungsbedarf hinweisen.

12.17 Erfolgt die in den Artikeln 12.14 und 12.15 vorgesehene Mitteilung nicht, ergreift BLABLACAR BUS  im Rahmen des Möglichen sämtliche Schritte, um Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Unterstützung beim Einstieg, Erreichen von Anschlussverbindungen oder Ausstieg im Rahmen der Dienstleistungen zu bieten, die sie mit dem Fahrausweis erworben haben.

12.18 Unbeschadet der Maßgaben aus dem Artikel bezüglich des Gepäcks haftet BLABLACAR BUS  für von BLABLACAR BUS  verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen oder anderen Mobilitäts- oder Hilfsgeräten.

12.19 Der in Artikel 12.18 vorgesehene Schadenersatz muss dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte entsprechen.

12.20 Erforderlichenfalls wird jede Anstrengung unternommen, um rasch vorübergehenden Ersatz zu beschaffen. Die technischen und funktionellen Merkmale der Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte entsprechen nach Möglichkeit denjenigen der verloren gegangenen oder beschädigten Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte.

12.21Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

13. Zustieg und Ablehnung des Zustiegs

13.1 Außer bei abweichenden Hinweisen von BLABLACAR BUS  steigt der Fahrgast an der auf dem Fahrausweis genannten Haltestelle in den Fernbus ein.

13.2 Um die Sicherheit des Zustiegs und die Pünktlichkeit zu gewährleisten, sollten sich die Fahrgäste spätestens fünfzehn (15) Minuten vor der auf dem Fahrausweis genannten Abfahrtszeit an der Haltestelle einfinden. Andernfalls kann BLABLACAR BUS  die Beförderung von Fahrgästen nicht garantieren, die später als wenigstens fünfzehn (15) Minuten vor der Abfahrt eintreffen, sofern diese Verspätung eine Gefahr hinsichtlich der Sicherheit oder der Einhaltung der Fahrpläne verursacht oder verursachen kann.

13.3 Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen, müssen zwingend Folgendes mit sich führen:

13.4 Vor dem Zustieg haben Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen auf Anfrage des Fahrers ein gültiges Dokument zum Identitätsnachweis vorzuzeigen, welches mindestens den vollen Namen sowie das Foto des Fahrgasts enthält (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches samt Visum, soweit erforderlich). Der Fahrer hat zu prüfen, ob die Information auf dem Fahrausweis identisch mit den Informationen des von Fahrgast vorgelegten Identitätsnachweises sind.

13.5 In den folgenden Fällen behält sich BLABLACAR BUS  das Recht vor, Fahrgästen den Zustieg zu verwehren oder sie während der Reise aufzufordern, den Fernbus zu verlassen:

13.6 In den in Artikel 13.4 genannten Fällen ist BLABLACAR BUS  keinesfalls verpflichtet, den Fahrausweis insgesamt oder teilweise zu erstatten oder in sonstiger Form Schadenersatz zu leisten.

13.7 Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

14. Gepäck

14.1 Das gesamte Gepäck des Fahrgastes, ob Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, muss den Maßgaben aus dem Artikel über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Fahrgast verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Wert der persönlichen Gegenstände, die er mit dem Gepäck aufgibt, keine einhundertfünfzig Euro (150) pro registriertem Gepäckstück überschreitet.

14.2 Die Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Handgepäckstücke auf zwei (2) pro Fahrgast beschränkt ist. Handgepäck kann in den Stauräumen über den Sitzen oder unter dem besetzten Sitzplatz untergebracht werden. Die Fahrgäste haben die Möglichkeit, ein (1) aufgegebenes Gepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitzunehmen. Die Fahrgäste können bis zu zwei (2) zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke gegen eine zusätzliche Gebühr hinzufügen, gemäß den Bedingungen, die in Artikel 30 festgelegt sind.

14.3 Das aufgegebene Gepäck darf ein Höchstgewicht von dreiundzwanzig (23) Kilogramm und eine Gesamtgröße von zweihundert (200) Zentimetern (Länge + Breite + Tiefe) nicht überschreiten.

14.4 BLABLACAR BUS  behält sich das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, wenn das Gepäck nicht den Bedingungen aus den Artikeln 14.1, 14.2 und 14.3 entspricht.

14.5 Das Gepäck muss zwingend mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des betreffenden Fahrgastes gekennzeichnet sein. Der Fahrgast kann auch seine E-Mail-Adresse angeben. Es obliegt dem Fahrgast selbst, sein Gepäck zu kennzeichnen und dies liegt in seiner alleinigen Verantwortung.

14.6 Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß in Koffer, Schutzabdeckungen, Taschen oder anderen geeigneten Behältnissen verpackt sein, die einer normalen Handhabung standhalten. Zerbrechliche Gegenstände müssen besonders verpackt und gekennzeichnet sein. Die Fahrgäste sind alleine für die Verpackung ihrer Gepäckstücke verantwortlich. Der Fahrgast verpflichtet sich, bei den aufgegebenen Gepäckstücken keine Computerausrüstung (Computer, Tablet, Mobiltelefon, Kopfhörer...), Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass...) und Bargeld mitzuführen. Diese Gegenstände können im Handgepäck transportiert werden, das in der Obhut des Fahrgastes bleibt.

14.7 Aus Sicherheitsgründen und/oder zum Schutz und/oder auf Ansuchen der Behörden, können Fahrgäste zu einer Kontrolle ihrer Gepäckstücke aufgefordert werden. Weigern sich Fahrgäste, dieser Aufforderung nachzukommen, kann BLABLACAR BUS  die Beförderung dieser Fahrgäste und ihrer Gepäckstücke ablehnen.

14.8 Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch einen Unfall, der durch den Einsatz des Fernbusses verursacht wurde, führt dazu, dass das Beförderungsunternehmen für alle nachgewiesenen Schäden, für die es haftbar gemacht wird, Schadensersatz leisten.

14.9 Für Verluste oder Beschädigungen von aufgegebenem Gepäck gilt Folgendes:

Werden die vorgenannten Schritte nicht durchgeführt, so erkennt BLABLACAR BUS  keine Beschwerden an. Gleichwohl steht es dem Fahrgast frei, Beschwerdeen über den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, von denen in Artikel 23 die Rede ist, geltend zu machen oder bei den zuständigen Gerichten etwaige rechtliche Schritte einzuleiten.

14.10 Bei einer ordnungsgemäß formulierten Beschwerde entsprechend den Bestimmungen aus 14.9 muss der Fahrgast alle erforderlichen Nachweise vorlegen (Rechnungen der in den Gepäckstücken beförderten Waren, Fotografien der Waren usw.), um den Ersatz des Schadens beantragen zu können, andernfalls kann sein Antrag von BLABLACAR BUS  abgelehnt werden, ohne dass dies das Recht des Fahrgasts einschränken würde, sich an den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, die in Artikel 23 aufgeführt sind, oder auch an die zuständigen Gerichte zu wenden

14.11 Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Bedingungen zur Gepäckbeförderung in der Bestimmung “GEPÄCK” der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALSA, nachstehend aufgeführt, einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

15. Tiere

15.1 Abgesehen von den Führ- oder Assistenzhunden sind Tiere an Bord nicht erlaubt.

16. Verspätung und Stornierung

16.1 BLABLACAR BUS  verpflichtet sich, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, die auf dem Fahrausweis des Fahrgasts angegebenen Zeiten einzuhalten.

16.2 Geht BLABLACAR BUS  angemessenerweise davon aus, dass die Reise storniert wird oder sich die Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als einhundert und zwanzig (120) Minuten verzögert oder auch bei einer Überbuchung, steht dem Fahrgast Folgendes zur Wahl:

16.3 Bietet BLABLACAR BUS  dem Fahrgast nicht die in Artikel 16.2 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Artikel 16.2 einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. BLABLACAR BUS  zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.

16.4 Wird der Kraftomnibus während der Fahrt betriebsunfähig, bietet BLABLACAR BUS  entweder die Fortsetzung des Verkehrsdienstes mit einem anderen Fahrzeug von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, oder die Beförderung von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, zu einem geeigneten Wartepunkt oder Busbahnhof, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist, an.

16.5 Wird die Dienstleistung storniert oder verzögert sich die Abfahrt des Fernbusses um mehr als einhundertzwanzig (120) Minuten, hat der Fahrgast das Recht, die Reise fortzusetzen, sich umleiten zu lassen oder die Erstattung des Fahrpreises durch BLABLACAR BUS  gemäß vorstehendem Artikel 16.2 zu beantragen.

16.6 Die in Artikel 16.2 und 16.5 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 Tagen, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist. Die Erstattung des vollen Fahrpreises in der entrichteten Höhe erfolgt für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt sowie für bereits durchgeführte Teile, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes zwecklos geworden ist. Die Kosten für Zeitfahrkarten werden anteilsmäßig erstattet. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden.

16.7 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes informiert BLABLACAR BUS  oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit.

16.8 Versäumen Fahrgäste nach Maßgabe des Fahrplans aufgrund einer Annullierung oder Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, so unternimmt BLABLACAR BUS  oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.

16.9 Die gemäß Artikel 16.7 und 16.8 erforderlichen Informationen übermittelt BLABLACAR BUS  per E-Mail an die vom Fahrgast mitgeteilte E-Mail-Adresse, der sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf diesem Weg in Kenntnis gesetzt zu werden. Andernfalls wird BLABLACAR BUS  die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, den Fahrgast mittels der von ihm bereitgestellten Kontaktdaten zu informieren.

16.10 Bei Annullierung einer Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden bietet BLABLACAR BUS  den Fahrgästen kostenlos Folgendes an:

16.11 Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Artikel 16 schränken die Möglichkeiten des Fahrgasts nicht ein, sich an die zuständigen Gerichte zu wenden, um einen Ersatz des Schadens geltend zu machen, der ihm durch die Stornierung oder Verzögerung entstanden ist.

17. Hygiene und Sicherheit an Bord

17.1 BLABLACAR BUS  setzt angemessene Mittel ein, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

17.2 Ergreift der Fahrer Maßnahmen, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und erteilt er im Bedarfsfall entsprechende Anweisungen, so sind die Fahrgäste verpflichtet, diese zu befolgen.

17.3 Über Pausen entscheidet der Beförderer oder Fahrer, um den Pflichten bezüglich der Sicherheit sowie den Vorschriften zu Fahrt- und Ruhezeiten von Fahrern zu entsprechen.

17.4 Die Beförderung von Gefahrgut oder illegalen Gütern ist in den Fernbussen von BLABLACAR BUS , sei es an Bord oder mit dem aufgegebenen Gepäck, verboten, dies gilt insbesondere für:

17.5 Der Fahrgast verpflichtet sich, an Bord des Fernbusses folgende Regelungen zu befolgen:

Fahrgäste, die Minderjährige begleiten, haben diese zu beaufsichtigen und müssen mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass die Sicherheitsvorschriften an Bord eingehalten werden.

Für die Sicherheit unserer jungen Fahrgäste dürfen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren nur mit einem ihrem Alter angemessenen Kindersitz mitfahren. Fahrgäste mit Kindern müssen diesen einen altersgerechten Kindersitz zur Verfügung stellen, der mit einem Zwei-Punktgurt, welcher von der Begleitperson mitgeführt werden muss, gesichert werden kann.

17.6 Bei Halten müssen die Fahrgäste die folgenden Regeln beachten:

18. Haftung

18.1 BLABLACAR BUS  verpflichtet sich, alle ihre Fähigkeiten und Ressourcen einzusetzen, um den Fahrgast bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zufrieden zu stellen.

18.2 BLABLACAR BUS  kann vom Fahrgast nur nach den Bedingungen der allgemeinen Rechtsvorschriften in Anspruch genommen werden.

18.3 Demzufolge kann BLABLACAR BUS  dann haftbar gemacht werden, wenn die Gesellschaft ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, außer in Fällen höherer Gewalt, die die weitere Ausführung der Vertragspflichten aufgrund von Ereignissen verhindern, die BLABLACAR BUS  nicht zu vertreten hat und die sie angemessenerweise bei Abschluss des Vertrags nicht hat vorhersehen können und deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen gemäß der rechtlichen Definition aus Artikel 1218 Code civil nicht vermieden werden können.

18.4 BLABLACAR BUS  haftet im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur für die unmittelbaren Folgen der vom Fahrgast geltend gemachten Nichterfüllung.

18.5 In jedem Fall haftet BLABLACAR BUS  nicht für alle im Rahmen des vorliegenden Vertrags einforderbaren direkten Schäden, die über zweihundertzwanzigtausend (220 000, 00 EUR) Euro je Fahrgast und über eintausendzweihundert (1 200 EUR) Euro je verlorenem oder beschädigtem Gepäckstück hinausgehen, wobei diese von der oben genannten Obergrenze abgezogen werden.

Bei der Beschädigung eines Rollstuhls, jedes anderen Mobilitäts- oder Unterstützungshilfen darf der Betrag des beanspruchbaren Schadenersatzes und der Zinsen nicht über den Kostenbetrag für einen Ersatz mit gleichwertigen Funktionen oder für die Reparatur der verlorenen oder beschädigten Hilfen hinausgehen.

In jedem Fall gilt, dass BLABLACAR BUS  nur für die bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schäden und entsprechend den im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Begrenzungen haftbar gemacht werden kann.

19. Hilfe

19.1 BLABLACAR BUS  stellt auf der Website unter den Rubriken „Hilfezentrum" und ,,Kontaktiere uns“ ein Formular für Unterstützungs- und Beschwerdezwecke zur Verfügung, welches am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist.

19.2 Für jede Anfrage im Zusammenhang mit der Verfolgung seiner Buchung kann sich der Fahrgast oder dessen etwaiger Bevollmächtigter entweder über das Online-Formular auf dem Tab "Hilfezentrum", dann im Abschnitt "Kontaktiere uns" das am Ende jedes Artikels auf dem Tab ,,Hilfezentrum" verfügbar ist, oder, wie auf dem Ticket angegeben, telefonisch an den BLABLACAR BUS -Kundendienst wenden.

20. Beschwerde

20.1 BLABLACAR BUS  stellt den Fahrgästen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das die Inanspruchnahme der in Artikel 21 genannten Mediation oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten nicht ausschließt, unabhängig von den durch BLABLACAR BUS  infolge der Beschwerde vorgenommenen Maßnahmen.

20.2 Jede Beschwerde muss mittels dem in Artikel 21 genannten Online-Kontaktformular oder per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse versandt werden:

Comuto Pro/BlaBlaCar

Service Client/Customer Service

84 Avenue de la République,

75011 Paris

20.3 Beschwerden sind innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Nichterfüllung zu versenden und es ist der Fahrausweis im Original beizulegen. Andernfalls kann die Angelegenheit nicht von BLABLACAR BUS  bearbeitet werden, was jedoch das Recht des Fahrgasts auf Inanspruchnahme des in Artikel 23 genannten Mediators oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten zur Geltendmachung der Beschwerde nicht einschränkt.

20.4 Um eine möglichst effiziente Bearbeitung seiner Beschwerde zu gewährleisten, wird der Fahrgast gebeten, seine Identität und die Gründe und Umstände seiner Beschwerde anzugeben.

20.5 BLABLACAR BUS  verpflichtet sich, den Fahrgast innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab dem Zugang der Beschwerde zum Stand derselben (weitere Bearbeitung, Ablehnung oder noch in Prüfung) in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall erhält der Fahrgast innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab Zugang der Beschwerde eine endgültige Antwort.

21. Mediation und Online-Beilegung von Streitsachen

21.1 Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, sich an den Mediator für Verbraucher zu wenden. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, die infolge einer zuvor beim Kundendienst von BLABLACAR BUS  eingereichten Beschwerde nicht gelöst werden konnten, können Sie als Verbraucher kostenlos den Mediationsdienst der Médiation Tourisme Voyage (MTV) BP 80 303 75 823 Paris Cedex 17 anrufen. Um einen Mediator zu erreichen, nutzen Sie bitte folgenden Link: http://www.mtv.travel/index.php?page=saisine-du-mediateuranrufen.

www.mtv.travel

21.2 Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 werden die Fahrgäste über die Möglichkeit informiert, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte und unter der folgenden Adresse zugängliche Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen (ADR) zu nutzen:

21.3 Gemäß Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist zur Durchsetzung der Verordnung berufene Durchsetzungsstelle in Frankreich die :

DGCCRF

139 Rue de Bercy

75012 Paris

Für die anderen Mitgliedstaaten ist die Liste der berufenen Durchsetzungsstellen hier erhältlich:

21.4 Der Fahrgast wird daran erinnert, dass er sich über das auf der Website verfügbare Formular in elektronischer Form an BLABLACAR BUS wenden kann (klicken Sie auf den Button „Kontaktiere uns“ der am Ende jedes Artikels in dem Tab „Hilfezentrum“ zur Verfügung steht).

22. Versicherungen

22.1 Zusätzlich zu den von BLABLACAR BUS abgeschlossenen obligatorischen Garantien wird den Fahrgästen empfohlen, eine zusätzliche Versicherung, insbesondere einen Assistance-Vertrag, abzuschließen, um bestimmte Risiken abzudecken, insbesondere solche im Zusammenhang mit Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit.

23. Geistiges Eigentum

23.1 Sämtliche Elemente und Inhalte auf der Website und der mobilen Anwendung oder in von BLABLACAR BUS  übermittelten Dokumenten sind als geistiges Eigentum geschützt und Eigentum von BLABLACAR BUS  oder deren Kooperationspartnern. Jede Form der Nutzung dieser Elemente, Inhalte oder Dokumente, die nicht von BLABLACAR BUS  genehmigt wurde (Vervielfältigung, Darstellung, Extraktion, Weiterverwendung usw.), stellt insgesamt oder teilweise eine Nachahmung dar, und kann eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Urhebers nach sich ziehen.

23.2 Die Genehmigung zur Nutzung der Website und der mobilen Anwendung ist auf die persönliche Nutzung des Verwenders der Seite begrenzt. Ohne die vorherige, schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von BLABLACAR BUS  ist der Verwender der Seite nicht berechtigt, die Website insgesamt oder teilweise herunterzuladen oder zu verändern.

23.3 Diese Genehmigung beinhaltet nicht die Nutzung, den Verkauf oder eine andere gewerbliche Nutzung der Website oder der mobilen Anwendung und der damit verbundenen Inhalte (aufgelistete Produkte, Beschreibungen, Preise, Herunterladen oder Kopieren von Informationen im Namen eines anderen Händlers, Verwendung von Daten, Software, Soundclips, Grafiken, Bilder, Texte, Fotos, Tools, Extraktion und Wiederverwendung von Datenbankinhalten).

23.4 Die Website und die mobile Anwendung oder Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, verkauft oder für gewerbliche Zwecke verwertet werden. Es ist verboten, Techniken anzuwenden, die es ermöglichen, eine Marke, ein Logo oder andere Informationen (insbesondere Bilder, Texte, Modelle), deren Eigentümer BLABLACAR BUS  ist, ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BLABLACAR BUS  zu kopieren.

24. Vertragsdokumente

24.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten:

24.2 Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen mehrerer Dokumente, geht jeweils das vorrangige Dokument vor (z. B.: der Fahrausweis geht den AVB vor; die AVB gehen der  Datenschutzerklärung vor).

24.3 Keinerlei Vermerke des Fahrgastes oder seines etwaigen Bevollmächtigten, außer allenfalls die Unterschrift, haben Vertragskraft, es sei denn, BLABLACAR BUS  erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

24.4 Alle oben genannten Vertragsdokumente stellen die gesamten zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verpflichtungen dar. Diese Vertragsunterlagen ersetzen und widerrufen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung.

25. Überschriften

25.1 Die in den AVB verwendeten Titel dienen nur der Übersichtlichkeit und tragen nicht dazu bei, die Bedeutung oder Struktur der Bestimmungen dieser AVB zu beschränken.

25.2 Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer Überschrift zu Beginn der Klauseln und einer der Klauseln werden die Überschriften für nicht vorhanden erklärt.

26. Gültigkeit

Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen der AVB gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gelten diese Bestimmungen als von den AVB abtrennbar. Die übrigen Bestimmungen der AVB gelten in diesem Fall als wirksam und bleiben in Kraft, es sei denn, eine der Vertragsparteien weist nach, dass die annullierte Bestimmung von wesentlicher und entscheidender Natur ist, ohne die sie den Vertrag nicht geschlossen hätte.

27. Duldung

Setzt eine der Vertragsparteien ihre Rechte aufgrund einer Verletzung der Vertragspflichten durch die andere Vertragspartei nicht durch, so kann dies nicht als Verzicht auf die Erfüllung der betreffenden Vertragspflicht ausgelegt werden, sofern keine Verjährung vorliegt.

28.1 Der Vertrag unterliegt französischem Recht (vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Kunden und etwaiger Bestimmungen zur deliktischen Haftung).

28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Gerichtsbarkeit des Berufungsgerichts Paris. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus den vorliegenden AGB in Frankreich oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen..

     II. Sonderbedingungen

29. Websites- und Anwendungs-Links

29.1 Links der Websites, auf die der Nutzer zugreifen kann, um einen Fahrausweis zu kaufen

30. Finanzielle Bedingungen und Dauer der Nebenleistungen

29.2 Sonderfälle der Busse Nummer 4781 und 4782

Die Busse Nummer 4781 und 4782 werden von Comuto Italia betrieben und unterliegen den folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen:

30. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

1. Auswahl von besonderen Sitzplätzen

Die Möglichkeit für den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten einen, wie in Artikel 5.2 beschriebenen besonderen Sitzplatz auszuwählen wird ab zwei (1,99) Euro je Sitzplatz, zusätzlich zum Preis des Fahrausweises, berechnet.

2. Gutscheine

Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal vier (4) Monaten, die nicht überschritten werden darf.

3. Zusätzliches Gepäckstück

Die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks über die nach Artikel 14 zulässige Anzahl von Gepäckstücken hinaus wird mit fünf Euro und neunundvierzig Cent (6,49 €).

Im Falle eines Umtauschs gilt für die neue Buchung der am Umtauschtag gültige Aufpreis für Zusatzgepäck, und es können zusätzliche Kosten anfallen. Der Fahrgast hat die Wahl zwischen der Erstattung der Option oder der Zahlung der zusätzlichen Kosten.

4. Flex-Option

Die Option für den Passagier, der seine Bestellung auf der Website oder in der Anwendung aufgegeben hat, die Flex-Option zu abonnieren, die eine Stornierung oder Änderung ohne Verwaltungsgebühren gemäß Artikel 10.7 ermöglicht, wird mit mindestens 30 % des Reisepreises in Rechnung gestellt Neunundneunzig Euro-Cent (0,99 €), der genaue Betrag wird bei der Bestellung auf der Website und vor dem Abonnement mitgeteilt.

31. ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN NACH LAND

Die folgenden abweichenden Bestimmungen gelten für Reisen in den unten aufgeführten Ländern.

1. Italien

Die Bestimmungen des Artikels 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar und werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:

11.1 Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden, um in unseren Bussen zu fahren.

11.2 Für Inlandsreisen können Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren alleine reisen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisevollmacht und eines Ausweises (Nationalausweis, Reisepass oder eines von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten Dokuments mit ähnlichem Ausweisbild) sind. Ab dem 16. Lebensjahr können Minderjährige alleine reisen.

11.3 Bei Auslandsreisen müssen Minderjährige unter 14 Jahren, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, die Formalitäten erfüllen, die für die Reise in ein anderes Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wenn sie von einer anderen erwachsenen natürlichen Person begleitet werden. Ein italienischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Italien muss im Besitz einer Begleiterklärung für einen Minderjährigen sein (verfügbar unter https://www.poliziadistato.it/statics/31/modulo_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf), die von einem seiner Eltern unterzeichnet und von den zuständigen Behörden (z.B. der Questura in Italien) abgestempelt ist, zusammen mit einer lesbaren Fotokopie eines offiziellen Dokuments, das die Identität des Unterzeichners nachweist und den Namen der erwachsenen natürlichen Person angibt, der der Minderjährige anvertraut ist. Die oben genannte Erklärung gilt nur für eine Hin- und Rückfahrt und für einen Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten.

11.4  Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen für Minderjährige in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

11.5 Für internationale Reisen müssen Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren zusätzlich zu den in Artikel 11.1 genannten Bedingungen im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisegenehmigung und eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder ein von einer öffentlichen Verwaltung ausgestelltes Dokument mit ähnlichem Ausweis) sein.

2. Deutschland

Es gilt zusätzlich und in Ergänzung zu diesen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen für eine Teilstrecke in Deutschland die „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 27.02.1970 (BGBl I, S. 230) in der jeweils gültigen Fassung.

3. Polen

28.1 Diese Vertrag unterliegt polnischem Recht.

28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der allgemeinen polnischen Gerichte. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus dem vorliegenden Vertrag in Polen oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen.

______________________________________________________________________

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vereinfachte Aktiengesellschaft COMUTO PRO mit einem Kapital von 37 771 362,00€, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 842 132 557 und mit Gesellschaftssitz in der avenue de la République 84 in 75011 Paris (Frankreich) hat als Hauptaktivität die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen in Fernbussen, wobei diese Aktivität insbesondere unter der Marke „ BlaBlaCar  “ und „ BlaBlaCar Bus  “ (nachstehend „ BLABLACAR BUS  “) betrieben wird.

Die Aktivität wird gemäß der Lizenz für die gewerbliche Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße im Auftrag eines Dritten per Fernbus und Reisebus Nr. 2018/11/0002102, die vom Präfekten der Region Ile-de-France ausgestellt wird, und gemäß den von den zuständigen Behörden ausgestellten Genehmigungen, betrieben.

COMUTO PRO bietet nationale und internationale Beförderungsdienste an und stellt Fernbusfahrausweise aus.

COMUTO PRO bietet ebenfalls in seinem Namen und in seinem Auftrag Dienstleistungen an (Nebenleistungen), darunter:

1. Definitionen

2. Geltungsbereich

2.1 Das vorliegende Dokument beschreibt die Allgemeinen Beförderungsverkaufsbedingungen für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen.

2.2 Die AVB regeln uneingeschränkt sämtliche Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die auf der Website aufgeführt und von BLABLACAR BUS  über die Website, die mobile Anwendung, über eine Verkaufsstelle oder über eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite,  zum Verkauf angeboten werden.

2.3 Die AVB definieren das Vertragsverhältnis zwischen BLABLACAR BUS  und dem Fahrgast ungeachtet etwaiger weiterer Sonderbedingungen, welche die Parteien vereinbaren und die auf dem Fahrausweis ausgewiesen sind.

3. Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

3.1 Beim Buchungsvorgang wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestätigung der Buchung streng der vorherigen und vorbehaltlosen Annahme der gesamten Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, die auf folgender Weise erfolgt:

3.2 Bei wie auch immer gearteten Vorbehalten des Fahrgasts gegenüber den AVB wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter aufgefordert, auf die Fortsetzung des Buchungsvorgangs bei einer Verkaufsstelle zu verzichten. Andernfalls wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass der Fahrgast die AVB angenommen hat, wenn er den Buchungsvorgang oder bei einer Verkaufsstelle bis zum Abschluss fortsetzt.

3.3 Die AVB sind bei der Ausführung der Buchung über die Website und die mobile Anwendung zugänglich.

3.4 Im Anschluss an die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle und vor Ausführung der bestellten Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden die für die Buchung oder Kauf geltenden AVB auf einem dauerhaften Datenträger (im PDF-Format) an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Dies gilt für jede Form der Buchung oder Kauf, unabhängig auf welchem Wege (Internet, Verkaufsstelle) diese erfolgt. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, werden die AVB auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben.

3.5 Da die AVB geändert werden können, gilt jeweils die Version, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle Anwendung findet.

4. Abschluss des Beförderungsvertrags

4.1 Bei dem Vertrag, den BLABLACAR BUS  und der Fahrgast schließen, handelt es sich um einen Beförderungsvertrag im Sinne von Artikel 3c) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und Rates, der aus sämtlichen Vorschriften der vorliegenden AVB sowie den weiteren Dokumenten zusammengesetzt ist, die Artikel 26.1 vorsieht (nachstehend „ Vertrag “ genannt).

4.2 Führt ein Dritter die Buchung für den Fahrgast aus, so erklärt dieser Dritte, dass er namens und auftrags des Fahrgasts handelt, der die von ihm gebuchten Dienstleistungen in Anspruch nehmen wird und er bestätigt zudem, dass er als Bevollmächtigter im Sinne der entsprechenden Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen handelt (nachstehend „ Bevollmächtigter “).

4.3 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite und bei den Verkaufsstellen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Fahrgast dar. Mit der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten wird ein verbindliches Angebot des Fahrgastes abgegeben. Der Vertrag wird wirksam erst abgeschlossen, wenn das Angebot durch BLABLACAR BUS  angenommen wurde, entweder in einer Bestätigungsemail oder auf andere Art.

4.4 Der Vertrag wird in mehrere Sprachen übersetzt, die zu Informationszecken auf der Website zur Verfügung stehen.

5. Modalitäten zur Ausführung einer Buchung

5.1 Bei einer Buchung handelt es sich um den Vorgang, durch den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter sämtliche Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen bei BLABLACAR BUS  unabhängig von der verwendeten Vorgehensweise reserviert, mit Ausnahme des direkten Kaufs der Fahrausweises bei einer Verkaufsstelle, wodurch sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter verpflichten, den Preis für die betreffenden Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen zu entrichten (die „Buchung“).

5.2 BLABLACAR BUS  stellt den Fahrgästen auf der Website und mobilen Anwendung eine Suchmaschine zur Verfügung, die auf unterschiedlichen Suchkriterien aufbaut (Abfahrtsort, Zielort, Termine, Anzahl der Fahrgäste usw.). Wählt sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter mit dem eigenen Kundenkonto ein, so stehen über die Suchmaschine bestimmte weitere Funktionen zur Verfügung. BLABLACAR BUS  bittet den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten unabhängig von der jeweiligen verwendeten Art der Buchung, diese Suchmaschine aufmerksam zu nutzen, um das für den Fahrgast am besten geeignete Angebot zu ermitteln. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter, die bei einer Verkaufsstelle buchen, können auch den jeweiligen Ansprechpartner bitten, die passende Strecke zu ermitteln.

5.3 Der Fahrgast bestätigt und erklärt sich einverstanden, dass die Auswahl der Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die seinen Anforderungen entsprechen, unter seiner alleinigen Verantwortung oder jener seines etwaigen Bevollmächtigten erfolgt.

5.4 Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter wird bei der Buchung eines Fahrausweises für die Hin- und Rückfahrt darauf hingewiesen, dass beide Fahrtstrecken von demselben Fahrgast in Anspruch genommen werden müssen. Andernfalls müssen zwei gesonderte Fahrausweise für eine einfache Fahrt erworben werden.

5.5 Für bestimmte Verbindungen bietet BLABLACAR BUS  dem Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten die Möglichkeit an, in jedem Fernbus einen besonderen Platz aus einer Reihe gesondert ausgewiesener Plätze für einen Aufpreis zu buchen, sofern die Buchung über die Website, die mobile Anwendung oder eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben wird. Diese Nebenleistung von BLABLACAR BUS  wird dann angeboten, wenn am Reisetag keine Notwendigkeit besteht, für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder schwangeren Frauen den vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten reservierten Platz vorzubehalten. Im letzteren Fall erstattet BLABLACAR BUS  dem Fahrgast den Aufpreis innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Reisetag.

5.7 Der Fahrgast bestätigt die Richtigkeit und Genauigkeit der von ihm oder seinem etwaigen Bevollmächtigten bei der Buchung oder dem Kauf an einer Verkaufsstelle bereitgestellten personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang ist der Fahrgast gehalten, dafür zu sorgen, dass die im Kundenkonto hinterlegten personenbezogenen Daten aktuell sind. Die vorliegende Bestätigung findet dann keine Anwendung, wenn eine Unrichtigkeit der personenbezogenen Daten direkt auf einen Betrug oder eine Fahrlässigkeit außerhalb eines Verschuldens des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten oder auch auf Fehler von BLABLACAR BUS  bei der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten zurückzuführen ist.

5.8 Die personenbezogenen Daten sowie die Einzelheiten der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle sind in den Reiseunterlagen aufgeführt.

5.9 Der Fahrgast wird über sein Recht informiert, sich in die Widerspruchsliste gegen Telefonwerbung einzutragen, wenn er nicht auf einer Liste für Telefonwerbung erscheinen möchte https://www.bloctel.gouv.fr/.

5.10 Die Bezahlung von Buchungen über die Website, die mobile Anwendung oder Kooperationspartnerwebsites erfolgt durch eines der Zahlungsmittel, die in Artikel 5.11 aufgeführt sind oder gegebenenfalls über einen Gutschein. Die Bezahlung von Buchungen, die bei Verkaufsstellen aufgegeben werden, ist per Bankkarte, in bar oder gegebenenfalls mit einem Gutschein möglich. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter hat die Möglichkeit, die Daten zu (einer) Bankkarte(n) auf dem Kundenkonto zu hinterlegen, damit diese Informationen bei künftigen Buchungen nicht systematisch wieder eingegeben werden müssen.

5.11 Für die Zahlungen sind die folgenden Bankkarten zugelassen:

5.12 Bei einer Stornierung einer Buchung erhält der Fahrgast eine Erstattung in Form eines Gutscheins (der „Gutschein“) gemäß Artikel 10. Dieser Gutschein wird an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Sofern der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter keine E-Mail-Adresse haben, wird der Gutschein auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben. Dieser Gutschein kann zum Kauf sämtlicher Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen verwendet werden, die BLABLACAR BUS, die von BlaBlaCar Bus betrieben werden. Folglich kann der Gutschein nicht für den Kauf von Diensten verwendet werden, die auf der BlaBlaCar-Busplattform vertrieben und von einem BlaBlaCar-Partner betrieben werden. Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer, die die in den Sonderbedingungen angegebene Dauer nicht überschreiten darf. Er darf in diesem Zeitraum gegebenenfalls auch mehrfach eingesetzt werden, den in der Bestellung angegebenen Betrag jedoch nicht überschreiten. Der Gutschein kann nicht zum Kauf von Fahrausweisen verwendet werden, die bereits zu einem Sondertarif angeboten werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den bei der Bestellung zu zahlenden Preis, kann der Fahrgast den Code des ursprünglichen Gutscheins verwenden, um den Restbetrag in Anspruch zu nehmen.

5.13 Im Rahmen von gewerblichen Aktionen, von Preisausschreiben oder anderen Marketingmaßnahmen, kann der Fahrgast Aktionscodes erhalten („Aktionscodes“).

5.14 Die Aktionscodes unterliegen bestimmten Regelungen, welche BLABLACAR BUS  für die betreffenden Maßnahmen aufstellt.

5.15 Buchungen werden erst mit der wirksamen und vollständigen Bezahlung des Preises für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen bestätigt, die der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter ausgewählt hat. Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten oder unvollständiger oder nicht erfolgter Zahlung, aus welchem Grund auch immer, die der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter zu vertreten hat, wird die Bestellung sofort entsprechend den Bedingungen in Artikel 10 storniert.

5.16 Bestätigung der Buchung ergibt sich aus dem Versand einer E-Mail an den Fahrgast, in der die Einzelheiten der Buchung und die Referenzangaben der Reiseunterlagen aufgeführt sind.

5.17 Der Fahrgast wird gebeten, die Einstellungen seiner Mailbox zu überprüfen und insbesondere sicherzustellen, dass die Bestätigungsmail nicht direkt in den Spam-Ordner eingestellt wird.

5.18 Die Buchungsbestätigung ist endgültig. Dementsprechend führt jede Änderung durch den Fahrgast zu einer Umbuchung oder Stornierung entsprechend den Bedingungen aus Artikel 10 „Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung“. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten, die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen entsprechend den Erwartungen des Fahrgasts auszuwählen. Die Richtigkeit der vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten eingegebenen personenbezogenen Daten liegt ebenfalls in deren Verantwortung, es sei denn, BLABLACAR BUS  begeht nachweislich bei der Erhebung, Aufbewahrung oder dem Schutz dieser personenbez

6. Direkter Kauf an Bord

BLABLACAR BUS  gestattet nicht den direkten Kauf von Fahrausweisen an Bord des Fernbusses.

7. Fahrkarte und andere Dokumente

7.1 Im Anschluss an die Bestätigung der Buchung bei einer Verkaufsstelle, über Internet oder durch einen Kooperationspartner übergibt BLABLACAR BUS  dem Fahrgast einen auf den Namen des Fahrgasts ausgestellten gültigen Fahrausweis, welcher nachweist, dass ein Beförderungsvertrag zwischen BLABLACAR BUS  und dem besagten Fahrgast geschlossen wurde (der „ Fahrausweis “).

7.2 BLABLACAR BUS  kann zwei Arten von Fahrausweisen ausstellen: den e-Fahrausweis und den Fahrausweis in Papierform.

7.3 Der e-Fahrausweis wird dem Fahrgast im Rahmen von Buchungen zugestellt, die über die Website, die mobile Anwendung oder die Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben werden. Verfügt der Fahrgast über keine E-Mail-Adresse oder weigert er sich, diese anzugeben, wird ihm eine Nummer für die Reiseunterlagen übermittelt, mit der er den e-Fahrausweis von der Website herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird zudem auf dem etwaigen Kundenkonto des Fahrgasts hinterlegt, von dem er ihn ebenfalls herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird dem Fahrer des Fernbusses entweder in elektronischer Form oder in ausgedruckter Form vorgelegt.

7.4 Der Papierfahrausweis wird an den Verkaufsstellen ausgestellt.

7.5 Die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden nur für den Fahrgast erbracht, der auf dem Fahrausweis genannt ist. Dementsprechend behält sich BLABLACAR BUS  das Recht vor, die Identität des Fahrgasts zu prüfen, der einen Fahrausweis vorzeigt

7.6 Für internationale Strecken müssen die Fahrgäste die Dokumente mit sich führen, die erforderlich sind, um die betreffenden Grenzen zu passieren. Den Fahrgästen wird empfohlen, auf der Website noch vor Antritt der Reise die Rubrik zu den Identitätsdokumenten aufzurufen.

7.7 Bei einem Verlust des Fahrausweises oder wenn der Fahrgast ihn dem Fahrer nicht vorzeigen kann, wird der Fahrgast aufgefordert, einfach seine Identität nachzuweisen

8. Hygiene- und Verwaltungsvorschriften

8.1 Die in der Regel für die Ausführung der Fahrstrecke erforderlichen Hygiene- und Verwaltungsvorschriften werden auf der Website von BLABLACAR BUS , in der mobilen Anwendung und der Bestätigungsmail angegeben. Es obliegt dem Fahrgast sowie seinem etwaigen Bevollmächtigten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die auf der Website enthaltenen Informationen betreffen Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

8.2 Es obliegt dem Fahrgast, die polizeilichen, zoll- und gesundheitsrechtlichen Formalitäten auszuführen und zu bezahlen, die für die Reise wahrzunehmen sind, wie das Mitführen eines Reisepasses, eines Personalausweises, einer Aufenthaltsgenehmigung, eines Visums, ärztlichen Attestes usw.

8.3 Der Passagier, der Staatsangehöriger eines Landes außerhalb des EWR ist, garantiert, dass er sich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Formalitäten bei seiner Einreise in den EWR bewusst ist und über die hierfür erforderlichen Dokumente verfügt. Der Passagier verpflichtet sich daher, für die Einhaltung der Formalitäten bei den zuständigen Behörden seines Herkunftslandes sowie des Ziel- oder Transitlandes zu sorgen. Für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet können die erforderlichen Informationen unten eingesehen werden: https://france-visas.gouv.fr/web/france-visas/assistant-visa Bei grenzüberschreitenden Reisen kann BLABLACAR BUS prüfen, ob der Fahrgast über die erforderlichen Reisedokumente für die Einreise in das Zielgebiet verfügt. Andernfalls kann BLABLACAR BUS die Beförderung des besagten Passagiers verweigern, ohne dass eine Entschädigung verlangt wird.

8.4 BLABLACAR BUS  kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fahrgast die Reise zum angegebenen Datum nicht antreten oder eine Grenze auf der Fahrtstrecke nicht passieren kann, sofern diese Ereignisse auf die Nichteinhaltung der Formalitäten durch den Fahrgast zurückzuführen sind.

9. Preise

9.1 Die Preise der Dienstleistungen werden inklusive aller Steuern, Gebühren und damit verbundenen Servicekosten angezeigt. Die Preise beinhalten eine gewisse Anzahl von Handgepäck- und aufgegebenen Gepäckstücken, die gemäß den Bedingungen des Artikels 14 festgesetzt wird.

9.2 Es gibt auf bestimmten Websites Sonderpreise für gewisse Kategorien von Reisenden, die auf die Fahrausweise mit Standardpreisen angewandt werden.

9.3 Die Preise werden in einer Übersicht angezeigt, die auf der Website und in der mobilen Anwendung und auf den Kooperationspartnerwebsites zur Verfügung steht. Diese Informationen werden dem Fahrgast beim Kauf an der Verkaufsstelle vom Verkäufer mitgeteilt. Bei einem Kauf in einer Verkaufsstelle kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die in diesem Fall in der Verkaufsstelle angezeigt wird.

9.4 Die Preisübersicht ändert BLABLACAR BUS  in Echtzeit. Für die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle wird der Preis verwendet, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder den Bevollmächtigten oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle gilt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter akzeptieren diesen Preis durch ihre Bestätigung.

10.Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung

10.1 Nach den Bestimmungen des anwendbaren Rechts sind Verträge über Personenbeförderungsleistungen vom Anwendungsbereich entsprechender Vorschriften, die dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Recht auf Widerruf einräumen, ausgeschlossen.

10.2 Dementsprechend können die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLACAR BUS  im Rahmen der Ausführung des Beförderungsvertrags für den Fahrgast ausführt, nur entsprechend den nachstehenden vertraglichen Bedingungen umgetauscht oder storniert werden.

10.3 Die Bedingungen für den Umtausch, Stornierung und Rückerstattung aus diesem Artikel 10 gelten nur für zum Standardpreis erworbene Fahrausweise. Fahrausweise, die zu einem Sonderpreis erworben werden, können weder umgetauscht noch storniert werden.

10.4 Der Fahrgast muss den Umtausch oder die Stornierung spätestens dreißig (30) Minuten vor der Abfahrt beantragen. Bei Umtausch per Telefon muss das Ende dieser Frist – wie auf der Seite „Hilfezentrum“ auf der Website angegeben – innerhalb der Öffnungszeiten des Call Centers liegen (andernfalls endet die Umtauschfrist dann, wenn die letzte Schließung des Call Centers erfolgt). Abweichend davon können Reservierungen für mehr als zehn (10) Personen, die nicht in einem Gruppenangebot enthalten sind, bis vier (4) Tage vor Reiseantritt umgetauscht oder storniert werden.

10.5 Für den Umtausch oder die Stornierung eines Fahrausweises kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, je nach dem Datum, an dem der Umtausch oder die Stornierung des Fahrausweises beantragt wird. Diese Stornierungsgebühren gelten pro umgetauschter oder stornierter Fahrstrecke und pro Fahrgast unter den unten genannten Bedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Hin- und Rückfahrt zwei Fahrstrecken entspricht, eine Fahrstrecke mit Umsteigen jedoch nur einer Fahrstrecke. Diese Bedingungen gelten auch für Fahrausweise, die mit einem Gutschein gebucht wurden.

10.6 Für Umtausch- oder Stornierungsanträge, die ab dem 30. tag vor dem Abreisetag gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, außer bei Abschluss der in Artikel 10.7 beschriebenen Flex-Option. Die Berechnung basiert auf der genauen Abfahrtszeit (Stunde, Minute, Sekunde). Das bedeutet zum Beispiel, dass 2 Tage 48 Stunden entsprechen.

10.7 Bei der Bestellung über die Website oder die App bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast, oder ggf. seinem Bevollmächtigten, die Möglichkeit, eine Nebenleistung abzuschließen, die es ihm ermöglicht, seinen Fahrausweis bis zu 30 Minuten vor Abfahrt zu stornieren oder umzutauschen (maximal 1 Umtausch), ohne dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Diese Nebenleistung kann weder storniert noch umgetaucht werden.

10.8 Jeder Antrag auf Umtausch eines Fahrausweises muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über den Tab “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab,,Hilfezentrum” auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab,, Hilfezentrum” verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Call Center während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab,,Hilfezentrum” der Website.

Ein Umtausch kann nur zu mindestens einem der folgenden Merkmale der Dienstleistung erfolgen:

10.9 Bei einer Änderung des Tags und/oder der Uhrzeit der Abreise wird der Umtausch gewährt, sofern auf der neu ausgewählten Fahrstrecke noch Plätze zur Verfügung stehen

10.10 Der Umtausch der Nebenleistungen ist nur dann möglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen gegeben sind:

10.11 Übersteigt der Preis des neuen Fahrausweises den Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so trägt der Fahrgast die Differenz.

10.12 Ist der Preis des neuen Fahrausweises geringer als der Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so erhält der Fahrgast einen Gutschein über den Differenzbetrag.

10.13 Jeder Antrag auf Stornierung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über die Seite “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Callcenter während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab “Hilfezentrum” der Website.

10.14 Für jede Rückerstattung nach der Stornierung des Passagiers gemäß Artikel 10.A ist ein Kaufgutschein über den Ticketbetrag erforderlich.

Jeder Antrag auf Rückerstattung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (ii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich.

Einzelpersonen können bei ihren Ansprüchen unterstützt werden, indem sie das Call Center während der Geschäftszeiten anrufen, was auf der Seite “Hilfezentrum” der Website angegeben ist.

Mit Ausnahme von Stornierungen, die auf der Seite “Buchung” über das Kundenkonto vorgenommen werden, müssen alle Stornierungs- und Rückerstattungsanträge (einschließlich derjenigen, die über das Formular auf dem Tab “Hilfezentrum” und dann “Kontaktiere uns” auf der Website gesendet werden) das (i) Originalticket und (ii) ein Schreiben, das den Antrag begründet, und (iii) (falls erforderlich) eine Vollmacht enthalten.

10.15 Im Falle einer Stornierung einer Reise durch BLABLACAR BUS  wird BLABLACAR BUS  den Fahrgast per E-Mail über die ihm angebotenen Möglichkeiten informieren.

Die Fahrgäste können BLABLACAR BUS  (i) jederzeit telefonisch mit der auf ihrem Ticket angegebenen Nummer, zu den im Call Center verfügbaren Zeiten oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche "Kontaktiere uns", die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist).

In jedem Fall kann BLABLACAR BUS dem Fahrgast anbieten, der zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einem Umtausch des Tickets und in bestimmten Fällen eines zusätzlichen Kaufgutscheins wählen kann.

Jede Annullierung einer Reise durch BLABLACAR BUS  unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über Rechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.

11. Minderjährige

11.1 Um an Bord unserer Fernbusse zu reisen, müssen Minderjährige unter 16 Jahren von einer volljährigen Person (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden

11.2 Minderjährige zwischen 12 und 16 Jahren dürfen im Inland allein reisen, sofern sie eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von ihrem Erziehungsberechtigten oder Vormund unterzeichnete Alleinreisegenehmigung sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder jedes andere, von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokument mit aktuellem Lichtbild) mit sich führen. Ab 16 Jahre dürfen Minderjährige allein reisen.

11.3 Bei Auslandsreisen müssen unbegleitete Minderjährige die geltenden Formalitäten erfüllen, um in ein anderes Land reisen zu dürfen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben. Ein französischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Frankreich muss im Besitz einer von einem seiner sorgeberechtigten Eltern unterzeichneten Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes sein, der eine lesbare Fotokopie eines offiziellen Dokuments beigefügt ist, das die Identität des Unterzeichners nachweist. Ausnahmsweise dürfen für mündig erklärte Minderjährige, die ein Dokument der Mündigkeitserklärung vorgelegt haben, mitreisen und müssen keine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes mit sich führen.

11.4  Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen für Minderjährige in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

12. Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

12.1 In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 werden Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihr Recht auf Beförderung in Kenntnis gesetzt, das den folgenden Bedingungen unterliegt.

12.2 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darf eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden.

12.3 Für deren Reservierung oder Fahrausweis darf kein Preiszuschlag erhoben werden.

12.4 Ungeachtet von Artikel 12.2 kann einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden:

12.5 Bei Ablehnung einer Reservierung oder der Ausgabe eines Fahrausweises aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen, erhält die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Informationen zu allen anderen von BLABLACAR BUS  angebotenen Ersatzangeboten.

12.6 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die in Besitz einer Reservierung oder eines Fahrausweises ist und die die Anforderungen aus Artikel 12.14 erfüllt, dennoch aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität der Zustieg verweigert, wird dieser Person und jeder Person, die sie begleitet, gemäß Artikel 12.7, Folgendes zur Wahl gestellt:

Das Recht auf Erstattung des für den Fahrausweis bezahlten Betrags wird durch das Fehlen einer Mitteilung gemäß Artikel 12.14 nicht eingeschränkt.

12.7 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen eine Reservierung, die Ausgabe oder Zustellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert, so kann diese Person verlangen, von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet zu werden, die ihr die benötigte Unterstützung in der Form gewähren kann, dass die in Artikel 12.4 genannten Gründe keine Anwendung mehr finden. Diese Begleitperson wird kostenlos befördert und erhält, soweit möglich, einen Platz neben der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

12.8 In den in Artikel 12.4 genannten Fällen werden der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sofort die Gründe genannt und sie kann beantragen, diese Informationen innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem entsprechenden Antrag in schriftlicher Form zu erhalten.

12.9 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können sich auf der Website oder auf der mobilen Anwendung (sofern in der jeweiligen Landesversion verfügbar) die Zugangsbedingungen anzeigen lassen. Auf Antrag einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden ihr diese Bedingungen auf einem Papierdokument zur Verfügung gestellt.

12.10 Für Blinden- oder Assistenzhunde ist der Zugang zu den Fernbussen von BLABLACAR BUS  gestattet, die (i) Personen begleiten, die Inhaber der Karte „Mobilitätsinklusion“ mit den Hinweisen „Behinderung“ und „Priorität“ sind oder (ii) Personen, die für deren Ausbildung verantwortlich sind, während der gesamten Ausbildungszeit.

12.11 Lässt sich eine behinderte Person von einem Blinden- oder Assistenzhund begleiten, so führt dies zu keinen Zusatzkosten.

12.12 Hunde, die behinderte Personen, unabhängig von der Art der Behinderung - sei es des Bewegungsapparates, der Empfindung oder des Geistes - begleiten und deren Eigentümer die Ausbildung des Tieres nachweisen, sind in den Fernbussen von BLABLACAR BUS  von der Maulkorbpflicht befreit.

12.13 Bei internationalen Reisen unterliegt die Beförderung von Blinden- oder Assistenzhunden gegebenenfalls der Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Formalitäten, die im Vorfeld wahrzunehmen sind. Es wird Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität empfohlen, diese entsprechend zu überprüfen und zu befolgen.

12.14 Die im vorliegenden Artikel vorgesehene Unterstützung wird für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geleistet, sofern:

12.15 Im Übrigen informieren Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität BLABLACAR BUS  bei der Reservierung oder dem Kauf des Fahrausweises im Vorfeld über ihren besonderen Bedarf hinsichtlich des Sitzplatzes, sofern dieser Bedarf zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.

12.16 BLABLACAR BUS  ergreift sämtliche Schritte, um den Erhalt von Mitteilungen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu erleichtern, die darin auf ihren Unterstützungsbedarf hinweisen.

12.17 Erfolgt die in den Artikeln 12.14 und 12.15 vorgesehene Mitteilung nicht, ergreift BLABLACAR BUS  im Rahmen des Möglichen sämtliche Schritte, um Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Unterstützung beim Einstieg, Erreichen von Anschlussverbindungen oder Ausstieg im Rahmen der Dienstleistungen zu bieten, die sie mit dem Fahrausweis erworben haben.

12.18 Unbeschadet der Maßgaben aus dem Artikel bezüglich des Gepäcks haftet BLABLACAR BUS  für von BLABLACAR BUS  verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen oder anderen Mobilitäts- oder Hilfsgeräten.

12.19 Der in Artikel 12.18 vorgesehene Schadenersatz muss dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte entsprechen.

12.20 Erforderlichenfalls wird jede Anstrengung unternommen, um rasch vorübergehenden Ersatz zu beschaffen. Die technischen und funktionellen Merkmale der Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte entsprechen nach Möglichkeit denjenigen der verloren gegangenen oder beschädigten Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte.

12.21Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

13. Zustieg und Ablehnung des Zustiegs

13.1 Außer bei abweichenden Hinweisen von BLABLACAR BUS  steigt der Fahrgast an der auf dem Fahrausweis genannten Haltestelle in den Fernbus ein.

13.2 Um die Sicherheit des Zustiegs und die Pünktlichkeit zu gewährleisten, sollten sich die Fahrgäste spätestens fünfzehn (15) Minuten vor der auf dem Fahrausweis genannten Abfahrtszeit an der Haltestelle einfinden. Andernfalls kann BLABLACAR BUS  die Beförderung von Fahrgästen nicht garantieren, die später als wenigstens fünfzehn (15) Minuten vor der Abfahrt eintreffen, sofern diese Verspätung eine Gefahr hinsichtlich der Sicherheit oder der Einhaltung der Fahrpläne verursacht oder verursachen kann.

13.3 Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen, müssen zwingend Folgendes mit sich führen:

13.4 Vor dem Zustieg haben Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen auf Anfrage des Fahrers ein gültiges Dokument zum Identitätsnachweis vorzuzeigen, welches mindestens den vollen Namen sowie das Foto des Fahrgasts enthält (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches samt Visum, soweit erforderlich). Der Fahrer hat zu prüfen, ob die Information auf dem Fahrausweis identisch mit den Informationen des von Fahrgast vorgelegten Identitätsnachweises sind.

13.5 In den folgenden Fällen behält sich BLABLACAR BUS  das Recht vor, Fahrgästen den Zustieg zu verwehren oder sie während der Reise aufzufordern, den Fernbus zu verlassen:

13.6 In den in Artikel 13.4 genannten Fällen ist BLABLACAR BUS  keinesfalls verpflichtet, den Fahrausweis insgesamt oder teilweise zu erstatten oder in sonstiger Form Schadenersatz zu leisten.

13.7 Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

14. Gepäck

14.1 Das gesamte Gepäck des Fahrgastes, ob Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, muss den Maßgaben aus dem Artikel über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Fahrgast verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Wert der persönlichen Gegenstände, die er mit dem Gepäck aufgibt, keine einhundertfünfzig Euro (150) pro registriertem Gepäckstück überschreitet.

14.2 Die Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Handgepäckstücke auf zwei (2) pro Fahrgast beschränkt ist. Handgepäck kann in den Stauräumen über den Sitzen oder unter dem besetzten Sitzplatz untergebracht werden. Die Fahrgäste haben die Möglichkeit, ein (1) aufgegebenes Gepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitzunehmen. Die Fahrgäste können bis zu zwei (2) zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke gegen eine zusätzliche Gebühr hinzufügen, gemäß den Bedingungen, die in Artikel 30 festgelegt sind.

14.3 Das aufgegebene Gepäck darf ein Höchstgewicht von dreiundzwanzig (23) Kilogramm und eine Gesamtgröße von zweihundert (200) Zentimetern (Länge + Breite + Tiefe) nicht überschreiten.

14.4 BLABLACAR BUS  behält sich das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, wenn das Gepäck nicht den Bedingungen aus den Artikeln 14.1, 14.2 und 14.3 entspricht.

14.5 Das Gepäck muss zwingend mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des betreffenden Fahrgastes gekennzeichnet sein. Der Fahrgast kann auch seine E-Mail-Adresse angeben. Es obliegt dem Fahrgast selbst, sein Gepäck zu kennzeichnen und dies liegt in seiner alleinigen Verantwortung.

14.6 Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß in Koffer, Schutzabdeckungen, Taschen oder anderen geeigneten Behältnissen verpackt sein, die einer normalen Handhabung standhalten. Zerbrechliche Gegenstände müssen besonders verpackt und gekennzeichnet sein. Die Fahrgäste sind alleine für die Verpackung ihrer Gepäckstücke verantwortlich. Der Fahrgast verpflichtet sich, bei den aufgegebenen Gepäckstücken keine Computerausrüstung (Computer, Tablet, Mobiltelefon, Kopfhörer...), Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass...) und Bargeld mitzuführen. Diese Gegenstände können im Handgepäck transportiert werden, das in der Obhut des Fahrgastes bleibt.

14.7 Aus Sicherheitsgründen und/oder zum Schutz und/oder auf Ansuchen der Behörden, können Fahrgäste zu einer Kontrolle ihrer Gepäckstücke aufgefordert werden. Weigern sich Fahrgäste, dieser Aufforderung nachzukommen, kann BLABLACAR BUS  die Beförderung dieser Fahrgäste und ihrer Gepäckstücke ablehnen.

14.8 Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch einen Unfall, der durch den Einsatz des Fernbusses verursacht wurde, führt dazu, dass das Beförderungsunternehmen für alle nachgewiesenen Schäden, für die es haftbar gemacht wird, Schadensersatz leisten.

14.9 Für Verluste oder Beschädigungen von aufgegebenem Gepäck gilt Folgendes:

Werden die vorgenannten Schritte nicht durchgeführt, so erkennt BLABLACAR BUS  keine Beschwerden an. Gleichwohl steht es dem Fahrgast frei, Beschwerdeen über den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, von denen in Artikel 23 die Rede ist, geltend zu machen oder bei den zuständigen Gerichten etwaige rechtliche Schritte einzuleiten.

14.10 Bei einer ordnungsgemäß formulierten Beschwerde entsprechend den Bestimmungen aus 14.9 muss der Fahrgast alle erforderlichen Nachweise vorlegen (Rechnungen der in den Gepäckstücken beförderten Waren, Fotografien der Waren usw.), um den Ersatz des Schadens beantragen zu können, andernfalls kann sein Antrag von BLABLACAR BUS  abgelehnt werden, ohne dass dies das Recht des Fahrgasts einschränken würde, sich an den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, die in Artikel 23 aufgeführt sind, oder auch an die zuständigen Gerichte zu wenden

14.11 Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Bedingungen zur Gepäckbeförderung in der Bestimmung “GEPÄCK” der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALSA, nachstehend aufgeführt, einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

15. Tiere

15.1 Abgesehen von den Führ- oder Assistenzhunden sind Tiere an Bord nicht erlaubt.

16. Verspätung und Stornierung

16.1 BLABLACAR BUS  verpflichtet sich, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, die auf dem Fahrausweis des Fahrgasts angegebenen Zeiten einzuhalten.

16.2 Geht BLABLACAR BUS  angemessenerweise davon aus, dass die Reise storniert wird oder sich die Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als einhundert und zwanzig (120) Minuten verzögert oder auch bei einer Überbuchung, steht dem Fahrgast Folgendes zur Wahl:

16.3 Bietet BLABLACAR BUS  dem Fahrgast nicht die in Artikel 16.2 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Artikel 16.2 einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. BLABLACAR BUS  zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.

16.4 Wird der Kraftomnibus während der Fahrt betriebsunfähig, bietet BLABLACAR BUS  entweder die Fortsetzung des Verkehrsdienstes mit einem anderen Fahrzeug von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, oder die Beförderung von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, zu einem geeigneten Wartepunkt oder Busbahnhof, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist, an.

16.5 Wird die Dienstleistung storniert oder verzögert sich die Abfahrt des Fernbusses um mehr als einhundertzwanzig (120) Minuten, hat der Fahrgast das Recht, die Reise fortzusetzen, sich umleiten zu lassen oder die Erstattung des Fahrpreises durch BLABLACAR BUS  gemäß vorstehendem Artikel 16.2 zu beantragen.

16.6 Die in Artikel 16.2 und 16.5 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 Tagen, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist. Die Erstattung des vollen Fahrpreises in der entrichteten Höhe erfolgt für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt sowie für bereits durchgeführte Teile, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes zwecklos geworden ist. Die Kosten für Zeitfahrkarten werden anteilsmäßig erstattet. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden.

16.7 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes informiert BLABLACAR BUS  oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit.

16.8 Versäumen Fahrgäste nach Maßgabe des Fahrplans aufgrund einer Annullierung oder Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, so unternimmt BLABLACAR BUS  oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.

16.9 Die gemäß Artikel 16.7 und 16.8 erforderlichen Informationen übermittelt BLABLACAR BUS  per E-Mail an die vom Fahrgast mitgeteilte E-Mail-Adresse, der sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf diesem Weg in Kenntnis gesetzt zu werden. Andernfalls wird BLABLACAR BUS  die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, den Fahrgast mittels der von ihm bereitgestellten Kontaktdaten zu informieren.

16.10 Bei Annullierung einer Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden bietet BLABLACAR BUS  den Fahrgästen kostenlos Folgendes an:

16.11 Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Artikel 16 schränken die Möglichkeiten des Fahrgasts nicht ein, sich an die zuständigen Gerichte zu wenden, um einen Ersatz des Schadens geltend zu machen, der ihm durch die Stornierung oder Verzögerung entstanden ist.

17. Hygiene und Sicherheit an Bord

17.1 BLABLACAR BUS  setzt angemessene Mittel ein, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

17.2 Ergreift der Fahrer Maßnahmen, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und erteilt er im Bedarfsfall entsprechende Anweisungen, so sind die Fahrgäste verpflichtet, diese zu befolgen.

17.3 Über Pausen entscheidet der Beförderer oder Fahrer, um den Pflichten bezüglich der Sicherheit sowie den Vorschriften zu Fahrt- und Ruhezeiten von Fahrern zu entsprechen.

17.4 Die Beförderung von Gefahrgut oder illegalen Gütern ist in den Fernbussen von BLABLACAR BUS , sei es an Bord oder mit dem aufgegebenen Gepäck, verboten, dies gilt insbesondere für:

17.5 Der Fahrgast verpflichtet sich, an Bord des Fernbusses folgende Regelungen zu befolgen:

Fahrgäste, die Minderjährige begleiten, haben diese zu beaufsichtigen und müssen mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass die Sicherheitsvorschriften an Bord eingehalten werden.

Für die Sicherheit unserer jungen Fahrgäste dürfen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren nur mit einem ihrem Alter angemessenen Kindersitz mitfahren. Fahrgäste mit Kindern müssen diesen einen altersgerechten Kindersitz zur Verfügung stellen, der mit einem Zwei-Punktgurt, welcher von der Begleitperson mitgeführt werden muss, gesichert werden kann.

17.6 Bei Halten müssen die Fahrgäste die folgenden Regeln beachten:

18. Haftung

18.1 BLABLACAR BUS  verpflichtet sich, alle ihre Fähigkeiten und Ressourcen einzusetzen, um den Fahrgast bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zufrieden zu stellen.

18.2 BLABLACAR BUS  kann vom Fahrgast nur nach den Bedingungen der allgemeinen Rechtsvorschriften in Anspruch genommen werden.

18.3 Demzufolge kann BLABLACAR BUS  dann haftbar gemacht werden, wenn die Gesellschaft ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, außer in Fällen höherer Gewalt, die die weitere Ausführung der Vertragspflichten aufgrund von Ereignissen verhindern, die BLABLACAR BUS  nicht zu vertreten hat und die sie angemessenerweise bei Abschluss des Vertrags nicht hat vorhersehen können und deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen gemäß der rechtlichen Definition aus Artikel 1218 Code civil nicht vermieden werden können.

18.4 BLABLACAR BUS  haftet im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur für die unmittelbaren Folgen der vom Fahrgast geltend gemachten Nichterfüllung.

18.5 In jedem Fall haftet BLABLACAR BUS  nicht für alle im Rahmen des vorliegenden Vertrags einforderbaren direkten Schäden, die über zweihundertzwanzigtausend (220 000, 00 EUR) Euro je Fahrgast und über eintausendzweihundert (1 200 EUR) Euro je verlorenem oder beschädigtem Gepäckstück hinausgehen, wobei diese von der oben genannten Obergrenze abgezogen werden.

Bei der Beschädigung eines Rollstuhls, jedes anderen Mobilitäts- oder Unterstützungshilfen darf der Betrag des beanspruchbaren Schadenersatzes und der Zinsen nicht über den Kostenbetrag für einen Ersatz mit gleichwertigen Funktionen oder für die Reparatur der verlorenen oder beschädigten Hilfen hinausgehen.

In jedem Fall gilt, dass BLABLACAR BUS  nur für die bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schäden und entsprechend den im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Begrenzungen haftbar gemacht werden kann.

19. Hilfe

19.1 BLABLACAR BUS  stellt auf der Website unter den Rubriken „Hilfezentrum" und ,,Kontaktiere uns“ ein Formular für Unterstützungs- und Beschwerdezwecke zur Verfügung, welches am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist.

19.2 Für jede Anfrage im Zusammenhang mit der Verfolgung seiner Buchung kann sich der Fahrgast oder dessen etwaiger Bevollmächtigter entweder über das Online-Formular auf dem Tab "Hilfezentrum", dann im Abschnitt "Kontaktiere uns" das am Ende jedes Artikels auf dem Tab ,,Hilfezentrum" verfügbar ist, oder, wie auf dem Ticket angegeben, telefonisch an den BLABLACAR BUS -Kundendienst wenden.

20. Beschwerde

20.1 BLABLACAR BUS  stellt den Fahrgästen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das die Inanspruchnahme der in Artikel 21 genannten Mediation oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten nicht ausschließt, unabhängig von den durch BLABLACAR BUS  infolge der Beschwerde vorgenommenen Maßnahmen.

20.2 Jede Beschwerde muss mittels dem in Artikel 21 genannten Online-Kontaktformular oder per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse versandt werden:

Comuto Pro/BlaBlaCar

Service Client/Customer Service

84 Avenue de la République,

75011 Paris

20.3 Beschwerden sind innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Nichterfüllung zu versenden und es ist der Fahrausweis im Original beizulegen. Andernfalls kann die Angelegenheit nicht von BLABLACAR BUS  bearbeitet werden, was jedoch das Recht des Fahrgasts auf Inanspruchnahme des in Artikel 23 genannten Mediators oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten zur Geltendmachung der Beschwerde nicht einschränkt.

20.4 Um eine möglichst effiziente Bearbeitung seiner Beschwerde zu gewährleisten, wird der Fahrgast gebeten, seine Identität und die Gründe und Umstände seiner Beschwerde anzugeben.

20.5 BLABLACAR BUS  verpflichtet sich, den Fahrgast innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab dem Zugang der Beschwerde zum Stand derselben (weitere Bearbeitung, Ablehnung oder noch in Prüfung) in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall erhält der Fahrgast innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab Zugang der Beschwerde eine endgültige Antwort.

21. Mediation und Online-Beilegung von Streitsachen

21.1 Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, sich an den Mediator für Verbraucher zu wenden. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, die infolge einer zuvor beim Kundendienst von BLABLACAR BUS  eingereichten Beschwerde nicht gelöst werden konnten, können Sie als Verbraucher kostenlos den Mediationsdienst der Médiation Tourisme Voyage (MTV) BP 80 303 75 823 Paris Cedex 17 anrufen. Um einen Mediator zu erreichen, nutzen Sie bitte folgenden Link: http://www.mtv.travel/index.php?page=saisine-du-mediateuranrufen.

www.mtv.travel

21.2 Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 werden die Fahrgäste über die Möglichkeit informiert, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte und unter der folgenden Adresse zugängliche Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen (ADR) zu nutzen:

21.3 Gemäß Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist zur Durchsetzung der Verordnung berufene Durchsetzungsstelle in Frankreich die :

DGCCRF

139 Rue de Bercy

75012 Paris

Für die anderen Mitgliedstaaten ist die Liste der berufenen Durchsetzungsstellen hier erhältlich:

21.4 Der Fahrgast wird daran erinnert, dass er sich über das auf der Website verfügbare Formular in elektronischer Form an BLABLACAR BUS wenden kann (klicken Sie auf den Button „Kontaktiere uns“ der am Ende jedes Artikels in dem Tab „Hilfezentrum“ zur Verfügung steht).

22. Versicherungen

22.1 Zusätzlich zu den von BLABLACAR BUS abgeschlossenen obligatorischen Garantien wird den Fahrgästen empfohlen, eine zusätzliche Versicherung, insbesondere einen Assistance-Vertrag, abzuschließen, um bestimmte Risiken abzudecken, insbesondere solche im Zusammenhang mit Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit.

23. Geistiges Eigentum

23.1 Sämtliche Elemente und Inhalte auf der Website und der mobilen Anwendung oder in von BLABLACAR BUS  übermittelten Dokumenten sind als geistiges Eigentum geschützt und Eigentum von BLABLACAR BUS  oder deren Kooperationspartnern. Jede Form der Nutzung dieser Elemente, Inhalte oder Dokumente, die nicht von BLABLACAR BUS  genehmigt wurde (Vervielfältigung, Darstellung, Extraktion, Weiterverwendung usw.), stellt insgesamt oder teilweise eine Nachahmung dar, und kann eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Urhebers nach sich ziehen.

23.2 Die Genehmigung zur Nutzung der Website und der mobilen Anwendung ist auf die persönliche Nutzung des Verwenders der Seite begrenzt. Ohne die vorherige, schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von BLABLACAR BUS  ist der Verwender der Seite nicht berechtigt, die Website insgesamt oder teilweise herunterzuladen oder zu verändern.

23.3 Diese Genehmigung beinhaltet nicht die Nutzung, den Verkauf oder eine andere gewerbliche Nutzung der Website oder der mobilen Anwendung und der damit verbundenen Inhalte (aufgelistete Produkte, Beschreibungen, Preise, Herunterladen oder Kopieren von Informationen im Namen eines anderen Händlers, Verwendung von Daten, Software, Soundclips, Grafiken, Bilder, Texte, Fotos, Tools, Extraktion und Wiederverwendung von Datenbankinhalten).

23.4 Die Website und die mobile Anwendung oder Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, verkauft oder für gewerbliche Zwecke verwertet werden. Es ist verboten, Techniken anzuwenden, die es ermöglichen, eine Marke, ein Logo oder andere Informationen (insbesondere Bilder, Texte, Modelle), deren Eigentümer BLABLACAR BUS  ist, ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BLABLACAR BUS  zu kopieren.

24. Vertragsdokumente

24.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten:

24.2 Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen mehrerer Dokumente, geht jeweils das vorrangige Dokument vor (z. B.: der Fahrausweis geht den AVB vor; die AVB gehen der  Datenschutzerklärung vor).

24.3 Keinerlei Vermerke des Fahrgastes oder seines etwaigen Bevollmächtigten, außer allenfalls die Unterschrift, haben Vertragskraft, es sei denn, BLABLACAR BUS  erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

24.4 Alle oben genannten Vertragsdokumente stellen die gesamten zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verpflichtungen dar. Diese Vertragsunterlagen ersetzen und widerrufen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung.

25. Überschriften

25.1 Die in den AVB verwendeten Titel dienen nur der Übersichtlichkeit und tragen nicht dazu bei, die Bedeutung oder Struktur der Bestimmungen dieser AVB zu beschränken.

25.2 Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer Überschrift zu Beginn der Klauseln und einer der Klauseln werden die Überschriften für nicht vorhanden erklärt.

26. Gültigkeit

Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen der AVB gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gelten diese Bestimmungen als von den AVB abtrennbar. Die übrigen Bestimmungen der AVB gelten in diesem Fall als wirksam und bleiben in Kraft, es sei denn, eine der Vertragsparteien weist nach, dass die annullierte Bestimmung von wesentlicher und entscheidender Natur ist, ohne die sie den Vertrag nicht geschlossen hätte.

27. Duldung

Setzt eine der Vertragsparteien ihre Rechte aufgrund einer Verletzung der Vertragspflichten durch die andere Vertragspartei nicht durch, so kann dies nicht als Verzicht auf die Erfüllung der betreffenden Vertragspflicht ausgelegt werden, sofern keine Verjährung vorliegt.

28.1 Der Vertrag unterliegt französischem Recht (vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Kunden und etwaiger Bestimmungen zur deliktischen Haftung).

28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Gerichtsbarkeit des Berufungsgerichts Paris. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus den vorliegenden AGB in Frankreich oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen..

     II. Sonderbedingungen

29. Websites- und Anwendungs-Links

29.1 Links der Websites, auf die der Nutzer zugreifen kann, um einen Fahrausweis zu kaufen

30. Finanzielle Bedingungen und Dauer der Nebenleistungen

29.2 Sonderfälle der Busse Nummer 4781 und 4782

Die Busse Nummer 4781 und 4782 werden von Comuto Italia betrieben und unterliegen den folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen:

1. Auswahl von besonderen Sitzplätzen

Die Möglichkeit für den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten einen, wie in Artikel 5.2 beschriebenen besonderen Sitzplatz auszuwählen wird ab zwei (2) Euro je Sitzplatz, zusätzlich zum Preis des Fahrausweises, berechnet.

2. Gutscheine

Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal vier (4) Monaten, die nicht überschritten werden darf.

3. Zusätzliches Gepäckstück

Die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks über die nach Artikel 14 zulässige Anzahl von Gepäckstücken hinaus wird mit fünf Euro und neunundvierzig Cent (5,49 €).

Im Falle eines Umtauschs gilt für die neue Buchung der am Umtauschtag gültige Aufpreis für Zusatzgepäck, und es können zusätzliche Kosten anfallen. Der Fahrgast hat die Wahl zwischen der Erstattung der Option oder der Zahlung der zusätzlichen Kosten.

4. Flex-Option

Die Option für den Passagier, der seine Bestellung auf der Website oder in der Anwendung aufgegeben hat, die Flex-Option zu abonnieren, die eine Stornierung oder Änderung ohne Verwaltungsgebühren gemäß Artikel 10.7 ermöglicht, wird mit mindestens 15 % des Reisepreises in Rechnung gestellt Neunundneunzig Euro-Cent (0,99 €), der genaue Betrag wird bei der Bestellung auf der Website und vor dem Abonnement mitgeteilt.

31. ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN NACH LAND

Die folgenden abweichenden Bestimmungen gelten für Reisen in den unten aufgeführten Ländern.

1. Italien

Die Bestimmungen des Artikels 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar und werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:

11.1 Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden, um in unseren Bussen zu fahren.

11.2 Für Inlandsreisen können Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren alleine reisen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisevollmacht und eines Ausweises (Nationalausweis, Reisepass oder eines von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten Dokuments mit ähnlichem Ausweisbild) sind. Ab dem 16. Lebensjahr können Minderjährige alleine reisen.

11.3 Bei Auslandsreisen müssen Minderjährige unter 14 Jahren, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, die Formalitäten erfüllen, die für die Reise in ein anderes Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wenn sie von einer anderen erwachsenen natürlichen Person begleitet werden. Ein italienischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Italien muss im Besitz einer Begleiterklärung für einen Minderjährigen sein (verfügbar unter https://www.poliziadistato.it/statics/31/modulo_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf), die von einem seiner Eltern unterzeichnet und von den zuständigen Behörden (z.B. der Questura in Italien) abgestempelt ist, zusammen mit einer lesbaren Fotokopie eines offiziellen Dokuments, das die Identität des Unterzeichners nachweist und den Namen der erwachsenen natürlichen Person angibt, der der Minderjährige anvertraut ist. Die oben genannte Erklärung gilt nur für eine Hin- und Rückfahrt und für einen Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten.

11.4  Für Fahrgäste, die ein Busticket für eine von ALSA durchgeführte BLABLACAR-Busreise besitzen, sind die Zustiegsbedingungen für Minderjährige in den nachstehenden Beförderungsbedingungen von ALSA einsehbar: https://www.alsa.com/de/einkaufsbedingungen

11.5 Für internationale Reisen müssen Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren zusätzlich zu den in Artikel 11.1 genannten Bedingungen im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisegenehmigung und eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder ein von einer öffentlichen Verwaltung ausgestelltes Dokument mit ähnlichem Ausweis) sein.

2. Deutschland

Es gilt zusätzlich und in Ergänzung zu diesen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen für eine Teilstrecke in Deutschland die „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 27.02.1970 (BGBl I, S. 230) in der jeweils gültigen Fassung.

3. Polen

28.1 Diese Vertrag unterliegt polnischem Recht.

28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der allgemeinen polnischen Gerichte. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus dem vorliegenden Vertrag in Polen oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen.